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Neue Sozialwohnungen der Gewobau an der Kurt-Schumacher-Straße

Die städtische Gewobau plant den Neubau von Sozialwohnungen im Rötelheimpark. Standort ist ein Grundstück an der Kurt-Schumacher-Str. /Ecke Rötelheimparkallee. Dort qualitätsvollen Geschosswohnungsbau im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu errichten, ist eine besondere Herausforderung. Dies gilt erst recht, wenn seitens des Referates für Soziales und Wohnen erwartet wird, dass die Mietpreise im Rahmen der städtischen Obergrenzen zur Gewährung der Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II bleiben müssen.

Sozialwohnungen müssen nicht nur preisgünstig sein; auch die Prinzipien nachhaltiger Stadtentwicklungsplanung sind dabei umzusetzen. Sie müssen zum Beispiel den Anforderungen junger und alter Familien, aber auch von Einzelpersonen hinsichtlich der Förderung von Nachbarschaft durch gute Aufenthaltsqualität im Gebäude und in dessen Umfeld, der Barrierefreiheit und einer optimalen Energieeffizienz entsprechen.

Vor diesem Hintergrund muss das geplante Gewobau-Projekt überarbeitet werden.

Die SPD-Fraktion beantragte dazu:

1. Das Stadtplanungsamt prüft gemeinsam mit dem Projektbüro „Rötelheimpark“ schnellstens, inwieweit nicht ein anderes Grundstück für die Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt werden kann. Die Stellplätze sollten zum Beispiel vor oder neben den Gebäude angeordnet werden, damit der zugehörige Grünbereich abgetrennt werden und frei von Parken bleiben kann.

2. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss am Standort Kurt-Schumacher-Str. die Errichtung einer Tiefgarage geprüft werden. Der abseits von der Straße zum Gebäude gehörende Grünbereich muss im Interesse der Aufenthaltsqualität im Freien vom Parken frei bleiben.

3. Barrierefreiheit und optimale Energieeffizienz sind zu gewährleisten.

4. Um die Voraussetzungen für qualitätsvollen sozialen Wohnungsbau zu schaffen, braucht die Gewobau finanziellen Handlungsspielraum. Das Grundstück soll daher der Gewobau in Erbpacht oder zu einem deutlich reduzierten Grundstückspreis überlassen werden.

5. Ein Architektenwettbewerb ist durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist von der Verwaltung darzulegen, inwieweit die Kosten hierfür von der obersten Baubehörde im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bezuschussungsfähig sind. Gegebenenfalls muss sich die Stadt an den Kosten beteiligen.