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Perspektiven für ambulante Wohngruppen für demente Pflegebedürftige

Noch immer fehlt in Erlangen ein umfassendes gerontopsychiatrisches Betreuungskonzept. Vor diesem Hintergrund haben auch hier inä den letzten Jahren Angehörige, Fachkräfte, Verbände und Träger Aktivitäten entwickelt zur Einrichtung von ambulanten Wohngruppen für demente Menschen. Das Sozialministerium hat dazu in einer Konzeption Richtlinien entwickelt, die sowohl als konkrete Hilfestellung für die an den Projekten Beteiligten als auch als Grundlage zu deren finanziellen Förderung dient.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Heimgesetzes ändern sich aller Voraussicht die Grundlagen für die ambulanten Wohngruppen.

Dieses Wohngruppenkonzept, das allen Beteiligten ein Höchstmaß an Beteiligung und Selbstbestimmung garantieren soll, erfreut sich inzwischen großer Sympathie von Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften. Auch in Erlangen gibt es inzwischen eine solche Wohngruppe (Villa Ströhla). Es kann davon ausgegangen werden, dass auch unter veränderten rechtlichen Voraussetzungen dieses Konzept aus der Sicht der Betroffenen und ihrer Angehörigen als ein wichtiges Zukunftsmodell für kleinteilige, familienähnliche Pflege gesehen und gewünscht werden wird.

Die SPD-Fraktion beantragte daher:

Im nächsten Sozial- und Gesundheitsausschuss werden folgende Fragen beantwortet:

  • Was ändert sich konkret für den Betrieb ambulanter Wohngruppen für demente Menschen nach Inkrafttreten des Bayerischen Heimgesetzes?
  • Welchen Stellenwert wird in einem künftigen gerontopsychiatrischen Betreuungskonzept das Modell der ambulanten Wohngruppen haben?
  • Soll es künftig sowohl eine finanzielle (vgl. Villa Ströhla) als auch eine fachliche Förderung geben? In welcher Größenordnung, in welcher Art?
  • Wie kann seitens der Stadt Erlangen sichergestellt werden, dass die bisherigen Prinzipien der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit („Bestandsschutz“) auch unter veränderten gesetzlichen Bedingungen gesichert werden?
  • Wie schätzt die Stadt Erlangen die bisherige Praxis in der von ihr finanziell geförderten einzigen Einrichtung dieser Art (Villa Ströhla) ein? Hierzu erbitten wir neben der Stellungnahme durch das Sozialreferat auch – wenn möglich – um einen Erfahrungsbericht aus der Sicht der Beteiligten.