Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Durchsuchung des Fraktionsbüros der Grünen/Grüne Liste auf Grundlage des bisher bekannten Anlasses nicht nachvollziehbar. Wenn sich bestätigt, dass es lediglich um die Veröffentlichung eines Fotos einer Parteiveranstaltung der AfD durch ein Fraktionsmitglied geht, ist diese Maßnahme nicht verhältnismäßig. Bei einem solchen Vorgehen der Staatsanwaltschaft sollte aus unserer Sicht berücksichtigt werden, dass die Tätigkeit von Stadtratsmitgliedern aufgrund ihrer Bedeutung nicht ohne gewichtigen Grund eingeschränkt werden darf.