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Privates Salzstreuverbot durchsetzen

Salzstreuen ist Privatleuten auf öffentlich gewidmetem Grund aus Umweltschutzgründen in Erlangen untersagt. Hierfür gibt es gute Gründe. So schadet das Salz Tieren und schädigt Straßenbäume erheblich. Zudem werden Wege und auch Gebäude in Mitleidenschaft gezogen, was hohe Kosten mit sich bringt.

Wir sind daher sehr erfreut, dass EB77 und Umweltamt stets sehr engagiert sind, dieses Verbot den BürgerInnen nahezubringen und es durchzusetzen.

Trotz dieser erheblichen Anstrengungen sorgt das Verbot des privaten Salzstreuens auch in diesem Winter wieder für Fragen, Informationsbedarf und Probleme in der Umsetzung. Obwohl die Verwaltung schnell mit Informationen auf ihr gemeldete Problemfälle reagiert und das Salzverbot über die Presse auch in einer Anzeige bekannt macht, wissen viele BürgerInnen nicht Bescheid oder erkennen den Sinn nicht.
Hierbei spielt auch eine Rolle, dass der städtische Winterdienst Salz verwendet. Unbekannt ist einigen hierbei jedoch, dass er dies sparsam und in einer weniger salzhaltigen Feuchtsalzmischung und nur auf den Hauptverbindungen macht.

Viele BürgerInnen sind auch verwundert darüber, dass Baumärkte trotz des Streuverbots auf öffentlich gewidmetem Grund Streusalz verkaufen. Nicht hinzunehmen ist jedoch, dass auch Hausmeisterdienste und Wohnungsverwaltungen, die als professionell Handelnde die Regelungen kennen müssten, in diesem Winter erneut häufig durch Missachtung des Salzverbots aufgefallen sind. Wie bereits vor ein paar Jahren hat EB77 auf Anregung unserer Fraktion nach den aktuellen Problemen kurzfristig gerade erneut alle Hausmeisterdienste und Wohnungsverwaltungen angeschrieben.
Diese gute, engagierte Arbeit soll nach unserem Willen beibehalten werden.

Aus diesen Gründen stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung berichtet im UVPA über ihre trotz personeller Engpässe stets engagierte Arbeit, das private Salzstreuverbot bekannt zu machen und durchzusetzen. Insbesondere informiert die Verwaltung hierbei auch darüber, wenn es bereits weitere Ideen in der Verwaltung gibt, eine bessere Umsetzung des Verbots zu erreichen.

2. Die Verwaltung sucht das Gespräch mit den Baumärkten und vermittelt ihnen den Vorschlag, auf das private Salzstreuverbot mit einer Beschilderung hinzuweisen und abstumpfende Streumittel als Alternative anzubieten.