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Regenerative Energien umfassend fördern: Dringlichkeitsantrag der SPD

In der Stadtratssitzung am 29. November 2007 hat der Stadtrat mit der Stimme des Oberbürgermeisters beschlossen, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen das geltende Recht anzuwenden. Weitergehende Festlegungen zur Nutzung der Solarenergie wurden abgelehnt.

Für die SPD-Fraktion steht aber fest: Für eine zukunftsweisende Klimapolitik ist es notwendig, dass die Stadt Erlangen höhere Ansprüche hat, als nur geltendes Recht zu vollziehen.

Die SPD-Fraktion stellte folgenden Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 31.01.2008:

  • Da beim Neubau von Geschosswohnungen und Reihenhäuser der KfW-60 Standard nahezu immer erreicht wird, schreibt die Stadt den KfW-40 Standard in den Kaufverträgen vor.
  • Bei freistehende Einfamilienhäuser lässt das Gesetz einen höheren Primärenergiebedarf zu. Hier schreibt die Stadt den KfW-60 Standard verbindlich in den Kaufverträgen vor.