Gemeinsamer Antrag von SPD und Erlanger Linke
Wir beantragen, die nachfolgende Resolution im Stadtrat zu beschließen. Da diese Maßgaben für den weiteren Haushaltsprozess 2027 enthält, sollte dies u.E. in der Juli-Stadtratssitzung erfolgen:
„Die Stadt Erlangen hat in Phasen hoher Einnahmen die Schulden der Stadt fast halbiert und zum 31.12.2023 Rücklagen in Höhe von 123 Millionen Euro aufgebaut.
Im Jahr 2024 wurde mehrheitlich ein ausgeglichener Haushalt beschlossen, der hohe Investitionen vorsah. Doch im Laufe des Jahres stellte sich heraus, dass die Stadt mehr als 100 Millionen Euro an Gewerbesteuer zurückzahlen musste. Diese nachträgliche Belastung führte dazu, dass Investitionen nicht wie geplant aus dem laufenden Haushalt finanziert werden konnten. Stattdessen mussten Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Ein Nachtragshaushalt hätte eine Umschichtung der Kassenkredite hin zu Investitionskrediten ermöglicht und so die Kassenkredite um mehr als 40 Millionen Euro abgeschmolzen. Die Regierung hat aber deutlich gemacht, dass sie einen solchen Nachtragshaushalt nicht genehmigen würde und die Stadt dadurch gezwungen, hohe Kassenkredite aufzunehmen.
Mit dem im April 2025 beschlossenem Haushaltskonsolidierungspapier sowie den im April 2026 zusätzlich beschlossenen Konsolidierungsschritten signalisiert die Mehrheit des Erlanger Stadtrats, dass sie auch zu sehr harten Einschnitten bereit ist und die Stadtverwaltung diese auch konsequent umsetzt. Schon im Januar dieses Jahres war klar, dass die Sparmaßnahmen für 2025 vollständig greifen. Die Budgetabrechnungen zeigen zusätzlich, dass sich alle Ämter bemühen, deutlich weniger auszugeben als veranschlagt; dadurch konnten weitere, spürbare Einsparungen erreicht werden.
Mit diesen Sparmaßnahmen ist es der Stadtratsmehrheit gelungen, einen Haushalt für 2026 zu beschließen, der einen positiven Saldo aus Verwaltungstätigkeit in diesem sowie im kommenden Jahr ausweist, auch wenn für die weiteren Jahre noch Konsolidierungsbedarf besteht.
Die Antragstellenden dieses Antrags haben eine unterschiedliche Haltung zu den thematisierten Beschlüssen.
Die Würdigung des Haushalts durch die Regierung von Mittelfranken lässt aber nicht erkennen, dass die Regierung diese Maßnahmen der Stadt sieht und sich mit den besonderen Umständen auseinandersetzt, unter denen aktuell der städtische Haushalt aufgestellt werden muss – insbesondere auch, dass der hohe Kassenkreditbestand ihrer eigenen Weigerung, 2024 Investitionskredite zu genehmigen, geschuldet ist. Statt eines pragmatischen Umgangs mit der Haushaltslage fordert die Regierung von Mittelfranken von der Stadt für die kommenden Jahre weitere massive Kürzungen, die weit über die Mindestanforderungen der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik hinaus gehen. Eine nachvollziehbare, aus Haushaltszahlen und rechtlichem Rahmen abgeleitete Begründung dafür, warum die Regierung trotz der 2026 im Haushaltsplan gezeigten Überschüsse – und der Erfahrung aus 2025, dass die Mittelbewirtschaftung durch die städtischen Ämter eher zu noch niedrigeren Ausgaben als veranschlagt führt – allein für das Jahr 2026 zusätzliche Einsparungen von 5 Millionen Euro verlangt, wird nicht geliefert. Ebenso wenig gibt es eine nachvollziehbare Begründung, warum bis zum Haushaltsjahr ein Konsolidierungsvolumen von 29 Millionen Euro – über 5 Prozent des städtischen Haushalts (einschließlich Pflichtleistungen) – verlangt wird, obwohl die für 2028 und 2029 in der mittelfristigen Finanzplanung noch vorhandenen Defizite aus laufender Verwaltungstätigkeit drastisch niedriger sind.
Die Auflagen der Regierung führen zu Kürzungen in einer Massivität, die nicht hinnehmbar sind. Sie gefährden nicht nur die soziale Infrastruktur und das kulturelle Leben der Stadt, sondern das Funktionieren der kommunalen Verwaltung als Ganzes.
Der Erlanger Stadtrat beschließt daher:
- Die Stadt beantragt bei der Regierung, die 2024/25 zur Finanzierung von Investitionen aufgenommenen Kassenkredite nachträglich in reguläre Investitionskredite umzuwandeln.
- Weitere Konsolidierungsschritte erfolgen durch die Stadt in dem Umfang, wie sie zum Ausgleich der in der Finanzplanung noch enthaltenen Defizite für die Jahre 2028ff, zur Tilgung der nach Umwandlung noch verbliebenen Kassenkredite im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung – unter Berücksichtigung der Stabilisierungshilfen – oder aufgrund von absehbaren Verschlechterungen bei laufenden Einnahmen oder Ausgaben notwendig sind. Eine darüber hinausgehende Konsolidierung lehnt der Erlanger Stadtrat als rechtlich unbegründet ab. Dieser Beschluss stellt keine Vorfestlegung dar, ob die Konsolidierung über Einnahmeerhöhungen oder Ausgabensenkungen erfolgt.
Unabhängig von der Erlanger Sondersituation zeigt die prekäre Finanzlage fast aller Kommunen, dass dringender Handlungsbedarf zu einer Reform der Kommunalfinanzen besteht. Dabei muss der Schwerpunkt auf einer Stärkung der kommunalen Einnahmen liegen, nicht auf dem Reduzieren von sozialen Standards. Insbesondere sind dabei auch die Steuergestaltungsmöglichkeiten zu beseitigen, die es großen Konzernen nicht nur in unserer Stadt erlauben, Gewinne aus den Gemeinden, in denen sie erzielt werden, in deutsche Gewerbesteueroasen zu verlagern. In diesem Zusammenhang unterstützt die Stadt Erlangen auch ausdrücklich die Aufforderung der Landeshauptstadt München an die bayerische Staatsregierung, dass auch bayerische Finanzbehörden derartige Steuersparkonstrukte intensiv prüfen und Missbrauch steuer- und strafrechtlich konsequent ahnden.“
