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Solare Baupflicht einführen – den Klimanotstand bekämpfen

Die SPD-Fraktion im Stadtrat Erlangen hat ihren Antrag zur solaren Baupflicht erneuert. Der klima- und umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Andreas Richter erklärt hierzu: „Wir müssen alles tun, um den Klimanotstand zu bekämpfen. Daher muss das Potential für die Nutzung von Solarenergie konsequent genutzt werden.“

Die SPD will hier eine Kombination aus Fördern und Fordern. „Wir haben für die städtische Förderung von Solarthermie und Photovoltaik, auch Balkonanlagen, gesorgt. Das alleine reicht jedoch leider nicht. Daher wollen wir die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf neuen Gebäuden. Ausgenommen sind Gebäude, bei denen ihre Verpflichtung durch Solarthermie auf dem Dach gedeckt wird. Wirtschaftlich lohnt sich die Photovoltaik für die Bauherr*innen ohnehin“, so Richter weiter. „Wir hoffen im Stadtrat auf breite parteiübergreifende Unterstützung für diesen weiteren Schritt gegen den Klimanotstand“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Philipp Dees.

Der vollständige Antrag:

Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduzierung von Luftschadstoffen. Zudem werden dadurch Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert. Wirtschaftlich lohnt sich die PV für die BauherrInnen. Öffentlichen Gebäuden kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu.

In Tübingen wird beispielsweise bei Grundstückskaufverträgen, in städtebaulichen Verträgen und Bebauungsplänen grundsätzlich die Installation von PV-Anlagen vorgeschrieben.

In Erlangen haben wir ebenfalls bereits 2016 einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Möglichkeit zur verbindlichen Festsetzung von PV-Anlagen oder Solarthermie in der Bauleitplanung stets zu prüfen (SPD-Fraktionsantrag 110/2015). Den von der Stadt Erlangen ausgerufenen Klimanotstand sehen wir als Anlass, hier unsere Anstrengungen noch weiter zu verstärken.

Wir beantragen:

  1. In Erlangen wird die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf neuen Gebäuden (solare Baupflicht) eingeführt. Die Verwaltung legt einen Vorschlag hierfür vor, wie dies durch Verankerung bei Grundstücksverkäufen durch die Stadt, in städtebaulichen Verträgen sowie in Bebauungsplänen festgesetzt werden kann.
  2. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage entfällt, sofern die Pflichten aus dem EEWärmeG vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden.
  3. In Zusammenarbeit mit den Erlanger Stadtwerken sollen Vorschläge für eine kommunale »Contracting-Initiative« erarbeitet werden. So könnten die Stadt oder die Stadtwerke private Dächer pachten um dort Photovoltaik-Anlagen zu betreiben. Das würde Liegenschaften erreichen, deren Betreiber*innen zwar grundsätzlich aufgeschlossen sind, jedoch sich nicht selber damit befassen wollen.