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SPD: 7,50 Euro Mindestlohn in Erlangen!

Auch in Erlangen ist der Wirtschaftsaufschwung spürbar. Die Arbeitslosenzahlen gehen weiter zurück, es entstehen neue Arbeitsplätze. In manchen Bereichen herrscht bereits Mangel an Fachkräften. Die Arbeitsagentur, aber auch die GGFA, die vor Ort auf der Grundlage der Option die Qualifizierung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen mit Erfolg betreibt, leisten ihren Beitrag im Rahmen dieser Entwicklung.

Aufgrund der Arbeitsplatzstruktur verfügt Erlangen über einen großen Teil von Beschäftigten, der gut bzw. sehr gut qualifiziert ist und entsprechend gut verdient.

Demgegenüber wächst jedoch die Zahl Derjenigen, die trotz eines Arbeitsplatzes ihre Existenz nicht aus eigener Kraft sichern können. Sie erhalten derart niedrige Stundenlöhne, dass sie dauerhaft zusätzliche Leistungen nach den SGB II (ergänzendes Arbeitslosengeld II) benötigen. Verschärft wird diese Entwicklung durch die Zunahme von Leiharbeit. Das ist für die Betroffenen ein unwürdiger, belastender Zustand. Es ist aber auch volkwirtschaftlich und sozialpolitisch eine Fehlentwicklung. Steuereinnahmen des Staates müssen in wachsendem Umfang als direkte Lohnsubvention eingesetzt werden, die solidarischen Sozialversicherungssyteme werden belastet, und die Armutsentwicklung wird verschärft.

Angesichts dieser Entwicklung muss nicht nur der Bund endlich gegensteuern, auch in der Kommune können und müssen Signale gesetzt werden.

Die SPD-Fraktion beantragte daher:

1. Die Verwaltung analysiert zusammen mit den Kammern und den Gewerkschaften die Situation in Erlangen mit dem Ziel,
• die Entlohungs- und Tarifsituation in den wesentlichen Branchen zu ermitteln und
• Maßnahmen zur Erreichung eines Mindestlohns von 7.50 € zu fördern und zu unterstützen.

2. Die Stadt stellt im eigenen Bereich und bei ihren Tochtergesellschaften sicher, dass kein(e)
Beschäftigte(r) weniger als 7,50 € Stundenlohn verdient.

3. Die Stadt stellt sicher, dass bei Ausschreibungen seitens der Auftragsnehmer bei der Abgabe ihrer Gebote nicht nur die Tariftreueerklärung, sondern auch eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns abgegeben wird. Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zeigt in der Tendenz, dass öffentliche Auftraggeber dies verlangen können.

4. Die Verwaltung stellt sichert, dass die Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtung effizient kontrolliert wird. Das schließt auch ein, dass ein Unterlaufen dieser Verpflichtung der Auftragsnehmer durch Beschäftigung von LeiharbeitnehmerInnen bzw. bei Vergabe an Subunternehmen unterbunden wird.

5. Die GGFA wird beauftragt, künftig grundsätzlich keine Vermittlungen mehr unterhalb eines Stundenlohns von 7,50 € zu tätigen.

6. Die Problematik im Zusammenhang mit dem unzureichenden Tarifvertrag des CGB im Bereich der Leiharbeit ist aufzuzeigen mit dem Ziel, hier ein Konzept zu entwickeln, dass unabhängig von diesem Dumping-Tarif einen Mindestlohn von 7,50 € sichert.