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SPD-Antrag zum Thema Dyskalkulie

Im Jugendhilfe-Ausschuss vom 16.11.2006 wurde über „Dyskalkulie – eine Störung mit Eingliederungsbedarf?“ berichtet. Dabei wurde sowohl über die Diagnose dieser Teilleistungsstörung im grundlegenden mathematischen Bereich als auch über mögliche Fördermaßnahmen berichtet.
Die SPD-Fraktion widmete sich jetzt mit einem Antrag und einer Anfrage dem Thema.

Im Jugendhilfeausschuss was deutlich geworden, dass, obwohl diese Fördermaßnahmen bereits erfolgreich an einzelnen Schulen durchgeführt worden waren, diese nunmehr seit einiger Zeit nicht mehr angeboten werden können. Das Schulsystem kennt, im Gegensatz zur Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie), keine Regelungen im Sinne des Nachteilsausgleichs.

Die SPD ist der Meinung, dass hier auch Handeln auf kommunaler Ebene gefordert ist – und zwar, bevor Dyskalkulie zu schulischem Versagen, verlängerten Schulzeiten, nicht erreichbaren Abschlüssen und – eventuell – seelischer Behinderung führt. Damit soll auch erreicht werden, dass eine frühzeitige Diagnose und Förderung die Notwendigkeit von Eingliederungshilfen minimiert.

In einem Antrag forderte die SPD daher:

1. Die Verwaltung zeigt auf, auf welche Weise Kindern, die von Dyskalkulie betroffen sind, in der Zusammenarbeit von Jugendamt und Schulamt geholfen werden kann.

2. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder des Schulausschusses über die Ausführungen der Verwaltung im Jugendhilfeausschuss informiert werden.

In diesem Zusammenhang stellte die SPD-Fraktion auch eine Anfrage an den Jugendhilfeausschuss am 08.02.07:

Kinder, die von einer seelischen Behinderung als Folge einer Legasthenie/Dyskalkulie betroffen sind, haben einen Rechtsanspruch nach § 35a SGB VIII auf eine therapeutische Behandlung. Die Kosten dieser Behandlungen tragen die Jugendämter.

Nun erreichte uns der offener Brief einiger Erlanger Fachpraxen, die Behandlungen für Kinder und Jugendliche mit Legasthenie und Dyskalkulie anbieten. Dieser wurde auch in den Erlanger Nachrichten veröffentlicht.
Hierin wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Anzahl der behandelten Betroffenen, die in den o.g. Praxen seit Jahren konstant war, im letzten Jahr drastisch zurückgegangen sei.

Wir bitten um Auskunft darüber, ob der geschilderte Sachverhalt zutrifft und falls dieses so ist, welche Gründe hierfür zugrunde liegen.