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Schlagwort: Artenvielfalt

Antrag: Artenschutzmaßnahmen bei städtischen Töchtern

Seit dem Beschluss des Antrags 081/2016 von SPD und GL werden von der Stadtverwaltung, konkret dem zuständigen GME, bei jedem Neubau und jeder Sanierung die Anbringung von Nisthilfen für gebäudebrütende Tiere in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geprüft und wenn sinnvoll umgesetzt. Bei Neubauten werden zudem Markierungen gegen Vogelschlag konsequent angebracht.

Bei Einplanung im Vornherein bringen diese Artenschutzmaßnahmen zumindest für Neubauten auch keine oder nur geringe Mehrkosten mit sich. Bekanntlich sind auch städtische Töchter z. T. bei Artenschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden aktiv.

Antrag: Vogelschlag auch an städtischen Bestandsbauten vermeiden

Bei städtischen Neubauten werden inzwischen konsequent Markierungen angebracht, um Vogelschlag zu vermeiden und somit einen weiteren Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Leider werden entsprechende Nacharbeiten an Bestandsgebäuden der Stadt bislang selbst bei Glasflächen mit besonders hoher Gefahr von Vogelschlag kaum bis gar nicht vorgenommen. Gerade bei großen Glasflächen sind jedoch Maßnahmen gegen Vogelanprall meist naturschutzfachlich notwendig.

Nach Einschätzung des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. sterben in Deutschland jährlich bis zu 100 Millionen Vögel infolge von Kollisionen mit Glasflächen. Besonders problematisch sind dabei sowohl transparente Glasflächen – etwa Glaswände an Bushaltestellen – als auch spiegelnde Glasfassaden, in denen sich Himmel, Bäume oder andere Landschaftselemente reflektieren. Mit zunehmender Größe der verglasten Fläche steigt auch das Risiko für Vogelschlag deutlich an.

Antrag: Artenschutz bei Baumaßnahmen stärken – Privatrechtliche Grundstücksverträge der Stadt

Die neben dem Klimawandel weitere existentielle Krise, in der sich unser Planet befindet, ist der Verlust der Artenvielfalt. Die Stadt Erlangen ist nicht zuletzt auch durch Anträge und Initiativen der SPD-Fraktion intensiv daran tätig, im Rahmen der städtischen Möglichkeiten, dieser entgegenzuwirken.

Eine Handlungsoption stellt hier die städtische Bebauungsplanung dar. Leider ist diese jedoch bei Bebauungsplänen begrenzt. So können Artenschutzmaßnahmen nur verbindlich festgelegt werden, wenn dies in einem speziellen Artenschutzgutachten verlangt wird. Es kann somit nur der Lebensraum von bereits dort vorhandenen Arten geschützt werden, jedoch nicht bereits zerstörter Lebensraum von Tieren und Pflanzen wiederhergestellt werden, auch wenn dies ggf. mit relativ geringem Aufwand und ohne Nutzungseinschränkungen möglich sein sollte. Bei städtebaulichen Verträgen führt das Kopplungsverbot zu einer starken Einschränkung der Möglichkeiten, Artenschutzmaßnahmen festzulegen.

Antrag für Klima und Artenvielfalt: Beleuchtung Autobahnbrücke A73 über A3

Die als Kunstobjekt installierte Beleuchtung am Bogen der neuen Autobahnbrücke der A73 über die A3 sorgt weiter für Diskussionen unter den Bürger*innen in Bezug auf Klimaschutz und Artenvielfalt. Auf Wunsch unserer und anderer Fraktionen hatte die Verwaltung bereits in der Vergangenheit versucht, die Autobahn GmbH in Gesprächen davon zu überzeugen, diese Beleuchtung einzuschränken. Obwohl hier seitens der Stadt Erlangen ein Kompromiss mit einer Abschaltung nur von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr eingebracht wurde, um auch dem Kunstwerk gerecht zu werden, war dies leider bislang nicht erfolgreich.

Antrag: Neue Konzepte für die Artenvielfalt in Städten: Bauen für Mensch und Tier (Animal-Aided Design)

Gemeinsamer Antrag von SPD und der Grünen Liste

Die Stadt Erlangen kümmert sich durch die Initiative der Ampelkoalition besonders um die Artenvielfalt. Als Beispiel kann hier der auf Antrag der SPD beschlossene Beitritt zum Netzwerk Kommunen für biologische Vielfalt und das daraus folgende entsprechende Handelns genannt werden. 

Beitritt Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V.

Auf Initiative des Umweltamtes hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) 2010 beschlossen, die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ für die Stadt Erlangen zu unterzeichnen.

Mit der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ hatten die unterzeichnenden Kommunen einen ersten Schritt in Richtung einer gemeinsamen Initiative zum Schutz der biologischen Vielfalt getan. Die Deklaration soll Landkreise, Städte und Gemeinden bundesweit dazu motivieren, Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Bereichen Grün und Freiflächen im Siedlungsbereich, Arten und Biotopschutz, nachhaltige Nutzung sowie Bewusstseinsbildung und Kooperation zu realisieren.