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Schlagwort: Bäume

Konkrete Maßnahmen der Erlanger Stadt- und Grünplanung zur Einhaltung der UN-Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung

Gemeinsamer Antrag mit der Grünen Liste

Ddie Folgen des Klimawandels werden von Niemandem mehr bestritten und ihre Auswirkungen sind nicht nur in südlichen Ländern, sondern auch in Deutschland deutlich spürbar, besonders in den Städten. Die UN-Klimakonferenz sieht das angestrebte „Zwei-Grad-Klimaziel“ als gefährdet an. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind auch kommunale und dezentrale Maßnahmen erforderlich.

Städte weisen mit ihrem hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrad besonders in den Sommermonaten sehr hohe Temperaturen auf, es kommt zu Hitzestaus unter denen nicht nur Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.

Eine wirksame Gegenmaßnahme stellt die systematische und kontinuierliche Begrünung der Stadtgebiete dar. Gerade große Flächen, Plätze und Straßen brauchen schattenspende großkronige Bäume und dürfen nicht großflächig versiegelt werden. Grünflächen und Bäume verbessern einerseits das Stadtklima durch Schatten; Staubfiltration und Transpirationskühle und erhöhen andererseits die Aufenthaltsqualität.

Bebauungsplan 411: Baumpflanzungen im öffentlichen Raum

Die momentane Diskussion um die Pflanzung von Eschen im Ligusterweg (Bebauungsplan 410) hat gezeigt, dass im Bebauungsplan bei der Auswahl der Bäume entlang der Straße ganz offensichtlich keine Rücksicht auf die Passivhäuser und Solaranlagen genommen wurde, die sich dort befinden. Im Baugebiet 411 soll eine Energie-Plus- Siedlung entstehen, bei der mit großem planerischem und finanziellem Aufwand das Energiekonzept festgelegt wurde. Dazu zählt auch die Vorgabe, dass auf Privatgrundstücken ein Pflanzgebot für Bäume bis maximal 6 m Höhe besteht.

Dagegen finden sich zahlreiche Bäume im öffentlichen Raum, die im Bebauungsplan mit „mittel bis großkronig“ bezeichnet werden. Um die zu erwartenden Kollisionen mit Passivhäusern und Solaranlagen zu vermeiden, beantragen wir die Überarbeitung des Bebauungsplanes in der Form, dass auch die Baumhöhen im öffentlichen Raum maximal 6 Meter betragen sollen.