Der Freistaat hat durch eine Änderung der bayerischen Bauordnung dafür gesorgt, dass die in Erlangen geltende Freiflächengestaltungssatzung außer Kraft gesetzt wurde. Damit steht außerhalb der Grünordnungspläne neuerer Bebauungspläne kein Instrument mehr zur Verfügung, um die Begrünung von Gebäuden, die Überdeckung von Tiefgaragen u. ä. einzufordern und das Versiegeln von Grundstücksgärten, beispielswiese auch durch „Schottergärten”, zu verhindern.
Schlagwort: Grünflächen
Antrag zum Arbeitsprogramm der Ämter 61 und 66 und des EB77
Gerade in der Innenstadt wirkt sich die Aufheizung im Zuge des Klimawandels stark aus. Dies betrifft die Menschen, die dort wohnen und arbeiten, massiv und verringert auch die Attraktivität als Zentrum unserer Stadt.
Verschiedene Konzepte der vergangenen Jahre haben (auch) das Thema Begrünung der Innenstadt behandelt. Nun gilt es, diese Konzepte, insbesondere durch großflächige Entsiegelungen, Baumpflanzungen oder Fassadenbegrünungen umzusetzen. Wir beantragen daher:
Antrag zum Arbeitsprogramm Amt 61/EB 77
Der fortschreitende Klimawandel sorgt auch dafür, dass sich besiedelte Gebiete stärker aufheizen. In Erlangen betrifft dies besonders die eng bebaute und wenig begrünte Innenstadt.
Eine Möglichkeit, derartiger Aufheizung entgegenzuwirken ist, an den betroffenen Stellen mehr Grün zu schaffen, da durch Entsiegelung, Sauerstoffgewinnung und Verdunstung Temperaturen gesenkt werden. Daneben sorgt mehr Grün auch für eine höhere Aufenthaltsqualität.
Im Umfeld von Freizeitanlagen, Spielplätzen, Parks und anderen Treffpunkten wird immer wieder das Fehlen von öffentlichen Toiletten bemängelt. Dieses Fehlen schränkt die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ein und schließt tendenziell bestimmte Gruppen von der Nutzung aus.
