Derzeit steht die Altenpflege unter verschiedenen Aspekten verstärkt in der öffentlichen Debatte. Die gilt besonders für die ambulante Pflege bzw. die „Hilfe zur Pflege“. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und unter Berücksichtigung der Interessen der älteren Menschen, möglichst lange in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu bleiben, ist eine Einbindung der ambulanten Pflege in die Netzwerke des sozialen Nahraumes im Stadtteil unverzichtbar.
Demgegenüber werden – z.B. seitens der bayerischen Arbeits- und Sozialministerin – Überlegungen angestellt, die Zuständigkeit für die „Hilfe zur Pflege“ im ambulanten Bereich den Bezirken zu übertragen. Begründet wird dies damit, dass mit der Hilfe „aus einer Hand“ eine Verschiebung der Kosten zwischen den beiden kommunalen Ebenen vermieden werden kann.