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Teilerfolg für die SPD in Sachen Stadtteilzentrum Büchenbach-West

Im UVPA am 8.5.07 wurde Punkt 5 der nichtöffentlichen Tagesordnung für den Stadtrat am 23.5.07 „2. Bauabschnitt des Bebauungsplanes 409 – Nahversorgunszentrum Büchenbach-West – südlich der Mönaustraße“ intensiv diskutiert und der Ausschuss beschloss einstimmig in öffentlicher Sitzung, dass in das weitere Planungsverfahren nicht nur das Nahversorgungszentrum, sondern auch das soziokulturelle Zentrum einbezogen werden soll, damit eine zeitnahe Realisierung dieses wichtigen Projektes möglich ist (siehe auch Antrag der SPD-Fraktion am 28.02).

Auch die Stadtratssitzung vom 23.5.2007 befasste sich mit dem Nahversorgungszentrum Büchenbach-West. Jedoch wurde der oben genannte Beschluss in die neue Vorlage nicht eingearbeitet, sondern lediglich als Protokollvermerk beigeheftet. Auch wurde der Sachbericht und die Ausschreibung den neuen Gegebenheiten nicht angepasst.

Die SPD-Fraktion beantragte daher im Vorfeld der Stadtratssitzung:

1. Die Behandlung und Beschlussfassung des für die Bevölkerung sehr wichtigen Themas muss, ebenso wie im UVPA, mit Ausnahme der zwingend nicht öffentlich zu behandelnden Passagen, in öffentlicher Sitzung erfolgen.

2. Der Protokollvermerk wird in die Beschlussvorlage eingearbeitet, d.h. die Beschlussvorlage wird bei „Programme, Produkte, Leistung“ wie folgt ergänzt:
Die öffentlichen Einrichtungen werden in die Gesamtkonzeption und Planungen mit einbezogen.

3. Die Ausschreibungsunterlagen werden entsprechend umgearbeitet in der Form, dass von einer zeitgleichen Planung des Versorgungs- und soziokulturellen Zentrums ausgegangen wird. Dies betrifft z. B. S. 29 Absatz 4.