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Transparenz im „Konzern Stadt“

Ein effizientes Beteiligungsmanagement und -Controlling ist gerade in Zeiten politisch gewollter stärkerer Ausweitung der Tätigkeitsfelder der städtischen Töchter ein notwendiges Instrument, um über die Aufgabenerfüllung der Kommunalunternehmen gegenüber dem Stadtrat sowie den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich Rechenschaft zu geben. Es geht um die Verbesserung der Transparenz im „Konzern Stadt“.

Darin sind sich Stadtspitze, Verwaltung und Fraktionen seit geraumer Zeit einig. Ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung, dafür ein Konzept zu entwickeln, wurde erteilt, eine halbe Personalstelle dafür ist eingerichtet.

Das Beteiligungsmanagement kann und soll weder die gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Abschlussprüfungen in den Kommunalunternehmen gemäß § 317 HGB u.a. ersetzen noch in Konkurrenz treten zur Aufsichtspflicht der Aufsichtsräte. Eine Hauptaufgabe besteht vielmehr darin, die Umsetzung der durch den Stadtrat gefassten Beschlüsse, d.h. die in den Gesellschafterverträgen und Satzungen formulierten Grundsätze und Ziele sowie Einzelbeschlüsse – z.B. zur Vergabepraxis, zum sozialen Wohnungsbau, ÖPNV, Bädern – gegenüber dem gesamten Stadtrat und der Öffentlichkeit transparent zu machen.

Das in diesem Zusammenhang von Professor Geiß vorgelegte und in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Verwaltung und Fraktionen Ende April erörterte Rechtsgutachten zeigt auf, dass dem Rechnungsprüfungsamt für die Durchführung eines effektiven Beteiligungsmanagements entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Es wurde vereinbart, dass die Erlanger Kommunalunternehmen binnen vier Wochen ihre Vorstellungen und Vorschläge (Unterlagenkriterien) zur Durchführung des Beteiligungsmanagements vorlegen. Diese sollen dann zur Beurteilung Professor Geiß vorgelegt werden mit dem Ziel, möglichst bald zu einem praktikablen Konzept zu kommen.

In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die vereinbarten und zugesagten Unterlagenkriterien von allen Kommunalunternehmen inzwischen erstellt worden? Wenn nein, warum nicht?

2. Ist die Zuleitung an Professor Geiß erfolgt? Wenn ja, mit welcher Zeitvorgabe für die endgültige Begutachtung?

3. Ist das Rechnungsprüfungsamt über den aktuellen Stand informiert?

Des Weiteren beantragte die SPD-Fraktion:

Die Satzungen und Gesellschafterverträge der Kommunalunternehmen sind so zu ändern, dass das Rechnungsprüfungsamt sowie das Beteiligungsmanagement und Beteiligungscontrolling der Stadt selbst initiativ werden kann und Einsicht in die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Unterlagen erhält.