Zum Inhalt springen

Umsetzung der UN-Behindertenrechte-Konvention: Aktionsplan für Erlangen

Nach der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag ist seit 26. März 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland gültig. Sie ergänzt und präzisiert die bereits bestehenden Menschenrechtskonventionen unter dem besonderen Blickwinkel von Menschen mit Behinderungen. Dabei wird Behinderung nicht mehr als individuelles Schicksal sondern in der Wechselwirkung zwischen körperlichen, seelischen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen und den Barrieren in der Gesellschaft verstanden. Auf Ebene des Bundes wird in diesem Jahr ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechte-Konvention erarbeitet. Dies gilt ebenso für die Bundesländer. Rheinland-Pfalz z.B. hat seinen Aktionsplan bereits vorgelegt.

In der Stadt Erlangen arbeiten seit langem Stadtrat, Verwaltung, Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit ihren Interessenverbänden – insbesondere dem „Forum Behinderte Menschen in Erlangen“, Selbsthilfegruppen und Sozialverbände an der Gestaltung der Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechte-Konvention. Vieles konnte schon erreicht werden. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf. Um die Bereitschaft der Stadt Erlangen zu signalisieren, die UN-Behindertenrechte-Konvention umzusetzen, hält die Erlanger SPD-Fraktion die Erarbeitung eines Aktionsplanes für sinnvoll und notwendig.

Die SPD stellt daher folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem „Forum Behinderte Menschen in Erlangen“ und Menschen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, die an der Gestaltung des Zusammenlebens in unserer Stadt mitwirken, einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechte-Konvention in Erlangen zu erarbeiten.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechte-Konvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies erfordert die Zusammenarbeit möglichst vieler gesellschaftlicher Gruppen aus dem Sozialbereich, aus Bildung, Sport, Kultur, Gesundheit, Gewerkschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie der Wirtschaft. Einzubeziehen sind auch die in Erlangen bereits bestehenden Integrationsfirmen und -Fachdienste und Werkstätten für Behinderte.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechte-Konvention betrifft alle Lebensbereiche. Daher ist die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplanes für Erlangen eine Querschnittsaufgabe für alle Ämter und Einrichtungen der Stadt. Die Stadtspitze wird gebeten, dem bei der Strukturierung und Organisation des Prozesses Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist eine Vernetzung mit der Arbeit aller Beiräte, insbes. des Agenda-Beirates, des SJR, des JuPa und des „Forums Familie“ zu gewährleisten.

Die Umsetzung des Ziels der Inklusion, der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung Menschen von Anfang an, orientiert sich an grundlegenden Lebensbereichen. Besondere Bedeutung haben hierbei die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlichen, der Zugang und die Teilhabe am allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Verwirklichung umfassender Barrierefreiheit, v.a. auch in den Bereichen Mobilität (ÖPNV: Busse, Bahnen)und Information(Internet, sonstige Medien),sowie der weitere Ausbau stadt- bzw. stadtteilintegrierter Wohn- und Assistenzformen.