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Veränderte Zuständigkeiten bei der Hilfe zur Pflege

Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der Pflegestärkungsgesetze hat der Bayerische Landtag veränderte Zuständigkeiten im Bereich der Hilfe zur Pflege beschlossen. Bisher war die Gewährung der Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen Aufgabe der Bezirke; Beantragung und Gewährung der Hilfe im ambulanten Bereich oblag den kreisfreien Städten und Landkreisen. 

Ab dem 1.2.2018 sind nun die bayerischen Bezirke sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich zuständig. Diese Änderung der Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Sozialplanung im Bereich der Altenhilfe. Hier sollen zwischen den Bezirken und den kreis-freien Städten und Landkreisen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden.Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die bisherige Praxis von Pflegeberatung und Antragsstellung. Es muss daher sicher gestellt werden, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch künftig schnell und auf kurzen Wegen Zugang zur Hilfe behalten. 

 Wir stellen daher folgenden Antrag: 

Im SGA wird über den aktuellen Sachstand zum Übergang der Zuständigkeit berichtet. 

Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden: 

•Was ändert sich für die pflegebedürftigen Antragstellerinnen und Antragssteller und ihre Angehörigen? 

•Welche Vorstellungen verfolgt das Sozialamt im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung, Pflegeberatung und Antragsstellung auch künftig möglichst aus einer Hand und auf kurzem Weg sicher zu stellen? 

• Sind bereits Änderungen in Bezug auf die künftige Altenhilfeplanung absehbar? Wenn ja, welche? 

Im Rahmen der Behandlung der Thematik wird außerdem zu folgenden Fragen informiert: 

– Anzahl der pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger, die bisher ambulante Hilfe zur Pflege erhalten haben (Stichtag 31.12.2017)? 

– Höhe der Ausgaben im kommunalen Haushalt? 

– Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf Anzahl der Antragstellerinnen und Antragssteller und Höhe der Ausgaben? 

– Welche Zahlen wurden dem Bezirk Mittelfranken gemeldet?