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Veröffentlichung der schriftlichen Vorgaben der EU zum Verkauf der GBW-Wohnungen – Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 26.7.2012

Die Mieterinnen und Mieter der GBW in Bayern haben mit ihrem landesweitem Protest gegen den Verkauf ihrer Wohnungen erste wichtige Erfolge erzielt. Die Seitens der Staatsregierung immer wieder beschworene Sozialcharta plus soll nun laut der öffentlichen Zusage des bayerischen Ministerpräsidenten in zusätzlichen Einzelmietverträgen allen Mieterinnen und Mietern juristisch zugesichert werden.

Darüber hinaus soll am 25. Juli 2012 das schriftliche Abkommen der EU-Kommission mit der BayernLB über die Rahmenbedingungen für den Verkauf der Wohnungen veröffentlicht werden.

Damit wird eine weitere Forderung der Mieterinnen und Mieter, ihrer Interessenvertretungen und der an der Übernahme der Wohnungen interessierten Kommunen bzw. kommunalen Wohnungsunternehmen nach vollständiger Transparenz erfüllt. Seitens der Staatsregierung war bislang immer wieder darauf hin gewiesen worden, dass ein exklusiver Verkauf an ein kommunales Konsortium wegen der EU-Vorgaben nicht möglich sei, jedoch ohne Nennung konkreter Details.

Unabhängig von den unterschiedlichen Einschätzungen der politischen Parteien, ob diese EU-Vorgabe so zutrifft oder nicht, ist bei den 30.000 bayerischen Mieterinnen und Mietern und ihren Familien inzwischen ein sehr fatales Bild der EU entstanden: Europa wird als ein Konstrukt gesehen, dass das sowohl in der bayerischen Verfassung, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankerte Recht auf menschenwürdiges, d.h. auch bezahlbares Wohnen rigoros dem Wettbewerb des freien Marktes untergeordnet wird.

Wohnraum wird so zum Spekulationsobjekt mit dem Ziel der größtmöglichen Gewinnerzielung. Um dem entgegenzuwirken, ist auch im Interesse einer nachhaltigen kommunalen Daseinsvorsorge und –Fürsorge zu hoffen, dass die EU-Vereinbarung die Möglichkeit für einen Verbleib/ einen Übergang der Wohnungen in öffentlicher Verfügung zulässt.

Wir stellen daher folgenden Dringlichkeitsantrag:

Zur Sicherung größtmöglicher Transparenz legt die Verwaltung die am 25.7.2012 veröffentlichte Vereinbarung der BayernLB und der EU-Kommission zum Verkauf des Aktienpaktes der GBW dem Stadtrat im Rahmen eines eigenständigen Tagesordnungspunktes zur Kenntnis vor.

Die Gewobau wird beauftragt, gegebenenfalls in Kooperation mit anderen kommunalen Wohnungsunternehmen in Bayern, unverzüglich zu prüfen, welche Möglichkeiten die Vereinbarung für eine Übernahme der GBW-Wohnungen bzw. des Aktienpaketes bietet.