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Weitere Entwicklung der Bebauung im FAG-Gelände

In der letzten Sitzung des BWA am 4. April 2006 wurden in Bezug auf das og. Projekt seitens des Investors modifizierte Vorschläge und Skizzen zur möglichen Auflockerung der Baukörper der Abschnitte WA 2 und WA 3 vorgestellt. Mit dieser Präsentation eröffnet sich möglicherweise die Option auf eine geringere Verdichtung und eine verbesserte städtebauliche Situation.

Für die künftigen MieterInnen könnte dies voraussichtlich eine höhere Wohn- und Aufenthaltsqualität, für den Investor eine deutliche Verbesserung der Vermarktungschancen bringen.. Dies gilt umso mehr, als es von ihm bereits mündliche Zusagen gibt, das Bebauungskonzept auch im südlichen Teil des FAG-Geländes deutlich kleinteiliger und weiter aufgelockert zu gestalten.

Es geht jetzt darum, diesen Stand der Erörterung in nachvollziehbare Planung umzusetzen, sowie die Transparenz des weiteren Prozesses sowohl gegenüber der unmittelbaren Nachbarschaft als auch den Bürgerinnen und Bürgern in Bruck zu gewährleisten. Die SPD-fraktion stellt dazu folgende Anträge:

In der nächsten Sitzung des BWA werden die in der Sitzung am 4.4.2006 vorgestellten Vorschläge und Skizzen entsprechend der dazugehörigen Protokollnotiz in einer verbindlichen Bauvoranfrage zur Beschlussfassung vorgelegt. Hier heißt es: „Um Rechtssicherheit zu erlangen, wird vom Antragsteller gefordert, für die übrige Bebauung schnellstmöglich eine Bauvoranfrage zu stellen.“ Die o.g. Vorschläge und Skizzen stellen eine Verbesserung und damit eine deutliche Abweichung vom bisher noch geltenden Bebauungsplan dar. In den Sachbericht und den Beschlussvorschlag zur Genehmigung ist daher die entsprechende Befreiung vom Bebauungsplan aufzunehmen.

Hinsichtlich einer veränderten Beurteilung des Lärmschutzes sind im Sachbericht die entsprechenden Ausführungen darzulegen. Diesbezüglich ist auch der UVPA zu beteiligen.
Um die weitere Entwicklung und Realisierung des FAG-Geländes zügig vorantreiben zu können, werden die Baugenehmigungen für die Abschnitte WA 2 und 3 nur unter der Bedingung erteilt, dass dem BWA eine schriftliche Einverständniserklärung des Investors vorgelegt wird, den Bebauungsplan auch im südlichen Teil des Geländes hin zu geringerer Verdichtung und mehr Kleinteiligkeit der Gebäudekörper zu verändern.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im HFPA bzw. im UVPA folgende Fragen zu beantworten:

Welche konkreten Ergebnisse liegen bereits vor hinsichtlich der Umplanung des südlichen Teils des FAG-Geländes?

Welche Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind verbindlich vorgesehen?
Wir erinnern an dieser Stelle an den beschlossenen Teil unseres Dringlichkeitsantrages in der Sitzung des Stadtrates im Februar 2006 zum selben Thema.

Der Investor hat im FAG-Gelände bereits öffentlich geförderte Wohnungen erstellt. Werden zur Errichtung der bisher bereits genehmigten bzw. noch zur Genehmigung anstehenden Wohnungen erneut öffentliche Mittel in Anspruch genommen?

Wenn ja: Woher, in welcher Form und in welcher Höhe?

Erwartet der Investor von der Stadt Erlangen Bürgschaften, Darlehen oder Zuschüsse?

Sind damit verbindliche Zusagen für Belegungsrechte durch das zuständige Fachamt (Amt 50) verbunden?

Wenn nein, wie gedenkt dann das Referat für Soziales und Wohnen die bereits bei mehreren öffentlichen Gelegenheiten gemachten verbindlichen Zusagen zur Belegungssteuerung einzuhalten, bestimmte MieterInnengruppen, die der besonderen Förderung bedürfen, nicht zu konzentrieren (z.B. Aussiedler in Bruck), sondern im Interesse von sozialer Ausgewogenheit und besserer Integration im ganzen Stadtgebiet zu verteilen?