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Wildtierverbot in Zirkussen

Auch in Erlangen kam kürzlich die Forderung nach einem Wildtierverbot in Zirkussen auf. Aus Gründen des Tierschutzes ist dies sehr zu unterstützen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Im Tierschutzgesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass die Unterbringung eines Tieres artgemäß, bei exotischen Wildtieren daher unter Umständen sogar klimatisiert sein muss. Die Ernährung und die Gruppenzusammensetzung müssen arttypisch gestaltet und das artgemäße Verhalten muss möglich sein. Diese Vorgaben sind auch auf Reisen laut Gesetz sicherzustellen. Wanderzirkusse bzw. reisende Zirkusse können diese Anforderungen praktisch nicht gerecht werden. Es kommt daher immer häufiger zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier ist klar geregelt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. In Zoos wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Standards wie Gehegegrößen etc. deutlich angehoben. In Zirkussen ist dies nicht erfolgt und auch nicht möglich. Durch die Standortwechsel können die Tiere z. B. keine Reviere anlegen.

Der Bundesrat fordert daher bereits seit 2003 ein Wildtierverbot in Zirkussen. In 17 anderen europäischen Ländern besteht ein solches Verbot bereits, u. a. in unserem Nachbarland Österreich. Angesichts erweiterter Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Wildtieren fordert seit geraumer Zeit auch die Bundestierärztekammer ein bundesweit einheitliches und generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.

Da leider nicht absehbar ist, wann ein solches Verbot bundesweit eingeführt wird, muss die Stadt Erlangen wie zuvor bereits andere Städte wie z. B. Erding oder Potsdam selbst durch ein kommunales Wildtierverbot aktiv werden.

In der Rechtsprechung gab es hierzu in der Vergangenheit unterschiedliche Entscheidungen. Im Fall von Erding wurde das Wildtierverbot jedoch vom Verwaltungsgericht München bestätigt. Für eine rechtskonforme Gestaltung eines kommunalen Verbots hat die Beauftragte für Tierschutz des Landes Baden-Württemberg Empfehlungen erstellen lassen, im Internet zu finden unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/mmlr/intern/SLT_2013-Okt-14_Zirkusse-mit-Wildtieren.pdf

Die SPD-Fraktion stellt aus diesen Gründen folgenden Antrag:

  1. Die Stadt Erlangen unterstützt das „Verbot von Wildtieren im reisenden Zirkus“. Platzrechte-Genehmigungen auf öffentlich gewidmeten Flächen oder solchen, die im Besitz der Stadt oder städtischer Töchter sind, sind nur noch an Zirkusbetriebe und ähnliche Veranstalter zu vergeben, die keine Tiere mitführen, die in den Leitlinien des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft von der sog. „Künast-AG“ als für die Haltung in Zirkussen ungeeignet aufgelistet wurden. Diese Tiere sind: Alligatoren, Krokodile, Antilopen, antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Tümmler, Wölfe und Elefantenbullen. Hierzu ist eine entsprechende Regelung in die Platzüberlassungsverträge aufzunehmen (privatrechtliche Regelung) und zu prüfen, ob die entsprechende Satzung angepasst werden muss bzw. soll.
  2. Zirkusse, die auf Privatflächen gastieren, werden kostenpflichtig und vollumfänglich durch das Veterinäramt auf die artgerechte Haltung geprüft. Dabei ist zu klären, inwieweit der Vermieter in die Kostenhaftung genommen werden kann.
  3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, über die Gremien des Deutschen Städtetags die Bundesregierung aufzufordern, ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen einzubringen.