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Wohneigentum im Bbpl. 410: Kostenhöhe der Reihenhäuser

Im Bebauungsplan 410 bereitet die Gewobau derzeit die Vermarktung eines Reihenhausprojektes vor. Vor dem Hintergrund der herrschenden Wohnraumnot in Erlangen und im Einvernehmen mit dem Sozial- und Wohnungsreferat sollte damit das Ziel verfolgt werden, sogenannten Schwellenhaushalten den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen.

Bereits beim Verkauf der Grundstücke seitens der Stadt an die Tochtergesellschaft Gewobau hatte die SPD-Fraktion angesichts der hohen Grundstückspreise Kritik und Skepsis geäußert, ob sich damit das Ziel überhaupt noch realisieren lässt.

Zusammen mit dem ungünstigen Zuschnitt des Grundstücks und einigen deswegen nur schwer umsetzbaren Planungsvorgaben sah sich die Gewobau von Anfang an vor eine problematische Herausforderung gestellt.
Die nunmehr feststehenden und am Markt angebotenen Preise führen das o.g. Ziel völlig ad absurdum. Für ein Reihenhaus mit durchschnittlich 120 m² in einfacher Ausführung werden zwischen 375 000 Euro und 502 000 Euro verlangt, zuzüglich Anschlusskosten für Kanal, Wasser, Strom und BHKW in Höhe von 20 000 Euro.

Schwellenhaushalte mit einem Verdienst unterhalb der „oberen 10 000“ können sich diese Preise nicht leisten. Es werden wohl am Ende nur finanzkräftige Interessenten zum Zuge kommen, die auf Grund ihrer Finanzkraft eindeutig nicht zur sozialpolitisch definierten Zielgruppe gehören, bzw. möglicherweise Geldanleger, die kein Interesse an einer Eigennutzung haben. ArbeitnehmerInnen bzw. Familien mit einem mittleren Einkommen haben keine Chance, hier mitzuhalten. Dies trägt zur weiteren Polarisierung innerhalb der Stadtgesellschaft bei.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Aus der Sicht der Leitung des Sozial- und Wohnungsreferates sowie aus der Sicht der Leitung des Finanzreferats erfolgt eine Bewertung dieser Entwicklung unter dem Gesichtspunkt der Zielsetzung „Schaffung von Wohneigentum für Schwellenhaushalte“.

Beide Referatsleitungen legen dar, wie diese Fehlentwicklung begrenzt bzw. korrigiert werden kann.

Die Gewobau wird im Anschluss ebenfalls um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.