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Niedrige Energiestandards für Neubau und Sanierung festlegen – die Energiewende voranbringen

Aufgrund unter anderem des Engagements von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden sowie den Forderungen der SPD und anderer Fraktionen wird in Erlangen immer konsequenter das Festschreiben von Energiestandards für den Neubau, die besser sind als die stets dem technischen Stand hinterherlaufenden und nicht sehr ehrgeizigen Anforderungen der EnEV, durchgeführt. Die EU hat für das Jahr 2020 den Passivhaus-Standard für alle Neubauten verbindlich festgelegt. Für öffentliche Bauten gilt er bereits ab Ende 2018. Die Standards der deutschen EnEV 2014, die ab 2016 gelten, erlauben jedoch noch immer einen Energieverbrauch von ca. der doppelten Menge, die ein Passivhaus braucht.

Auch die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher beispielsweise bereits heute im Passivhausstandard zu bauen statt sich nur an die relativ niedrigen Anforderungen der EnEV zu halten. Die heute nur nach der EnEV gebauten Häuser sind die Problemfälle von morgen, die dann teurer saniert werden müssen.

Aus diesem Grund wurde auf Antrag der SPD-Fraktion in die Arbeitsprogramme von Umwelt- und Planungsamt der Auftrag aufgenommen, zu überlegen, wie der Passivhausstandard ggf. schrittweise für alle Neubauvorhaben festgeschrieben werden kann.

Für städtische Bauvorhaben gilt dies aufgrund der Vorbildfunktion in besonderem Maße. Die Stadt Nürnberg hatte eben daher bereits im Jahr 2009 beschlossen, dass städtische Neubauten im Passivhausstandard umgesetzt werden sollen.

Die Stadt Erfurt hatte bereits im Jahr 2008 ein Gutachten zur energieeffizienten Bauleitplanung des auch schon für Erlangen tätigen Stadtplaners Dr.-Ing. Goretzki entgegen genommen. Dessen Empfehlungen sollten nicht nur in Erfurt, sondern insbesondere in Erlangen als Umweltstadt umgesetzt werden. Das vollständige Gutachten ist zu finden unter: http://www.erfurt.de/ef/de/service/mediathek/veroeffentlichungen/2008/119427.html

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass seit der Novelle des BauGB 2004 mehr Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen gegeben sind, die im Gutachten von Goretzki noch nicht enthalten sind. So ist heute auch der Klimaschutz als Begründung für Festlegungen möglich. Dies ermöglicht auch Festsetzungen von Energiestandards in Bebauungsplänen.

Natürlich sind bei der Bebauungsplanung ebenso andere Ziele zu berücksichtigen wie z. B. Begrünung und Bepflanzung, ein fortschrittliches Verkehrskonzept und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere im sozial geförderten Wohnungsbau (EOF). Diese Ziele gilt es mit energieeffizienten Baustandards zu vereinen. Für den sozialen Wohnungsbau kann hier die Stadt Frankfurt a. M. als positives Beispiel dienen, die bereits seit Ende 2010 für alle geförderten Neubauten die Unterschreitung der geltenden EnEV um mindestens 30 % oder Passivbauweise verlangt. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding baut nur noch im Passivhausstandard. Beim Kauf eines städtischen Grundstückes muss das neue Gebäude ebenfalls in Passivhausbauweise gebaut werden. Städtische Bauten werden ebenso im Passivhausstandard errichtet.

Grundsätzlich wurden auch in Erlangen auf Vorschlag des Umweltamtes (Dr. Seeberger als damaliger Energie- und Klimaschutzbeauftragter) schon 2008 Energiestandards für Neubau sowie Sanierung festgelegt (für Wohngebäude mindestens der damalige KfW-40-Haus-Standard für Einfamilienhäuser und mindestens der damalige KfW-60-Haus-Standard für den Gechosswohnungsbau, jeweils nach der Definition der EnEV 2004). Die Umsetzung sollte dann in weiteren Beschlüssen folgen. Dies gilt es nun endlich anzugehen.

Aus allen diesen Gründen stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

  1. Im Nichtwohnbereich werden Neubauvorhaben sowie größere Sanierungsmaßnahmen der Stadt sowie städtischer Töchter im Passivhausstandard umgesetzt. Falls dies im Einzelfall wirtschaftlich nicht vertretbar wegen z. B. Verschattungen durch Nachbargebäude oder Baumbestand sein sollte, werden zumindest Passivhauselemente verwendet. Für diese Vorgaben werden u. a. wie in der Stadt Nürnberg und in der (nicht beschlossenen) Vorlage des GME vorgeschlagen städtische Leitlinien und Planungsvorgaben erstellt.
  2. Im Wohnbereich werden ab sofort folgende Standards für alle Neubauten entweder in Verträgen (bei städtischen Grundstücksgeschäften) oder über die Bauleitplanung verbindlich festgelegt sowie mit der GEWOBAU vereinbart:
    • für Einzelhäuser: der der jeweils aktuell gültigen EnEV entsprechende KfW-Effizienzhaus-40-Standard oder besser
    • für Geschosswohnungsbau: mindestens 30 % besser als die jeweils aktuell gültige EnEV vorschreibt (entspricht bei der EnEV 2009 dem KfW-Effizienzhaus-70-Standard), wodurch noch sehr viel Spielraum für die Schaffung günstigen Wohnraums bleibt.
  3. Die GEWOBAU stellt im UVPA dar, welche Energiestandards bei Sanierungsmaßnahmen erreicht werden können und von ihr angestrebt werden. Zudem soll die GEWOBAU über die Informations- und Schulungsangebote zum richtigen Lüften für MieterInnen in Wohnungen mit guten Energiestandards berichten. Das Umweltamt soll zudem Überlegungen anstellen, wie auch BewohnerInnen von Wohnungen, die nicht der GEWOBAU gehören, Informationen und Schulungsangebote zum richtigen Lüften bekommen können.
  4. Im Nichtwohnbereich wird ab sofort für alle Neubauten ein Standard entsprechend der jeweils aktuell gültigen EnEV minus 30 % oder besser entweder in Verträgen (bei städtischen Grundstücksgeschäften) oder über die Bauleitplanung verbindlich festgelegt.
  5. Die Empfehlungen des Gutachtens von Goretzki zur energieeffizienten Bauleitplanung werden von der Stadt und den städtischen Töchtern berücksichtigt. Hierbei sind zudem die sich durch die BauGB-Novelle 2004 zusätzlich geschaffenen Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen mit u. a. der Möglichkeit zur Festsetzung von Energiestandards in Bebauungsplänen zu nutzen.
  6. Die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen ist bei der Planung von Neubauten sowie Sanierungen bei allen Bauvorhaben der Stadt sowie städtischer Töchter zu beachten. Über die Möglichkeiten ist stets in der entsprechenden Stadtratsvorlage zu berichten.