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Schlagwort: Stadtplanung

Antrag: Hitzeschutz und Entsiegelung im Investitionsprogramm umsetzen

Die Hitzeentwicklung in unserer Stadt macht die zügige Umsetzung von Entsiegelungs- und Hitzeschutzmaßnahmen notwendig. Als Maßnahmen der Katastrophenvorsorge sind diese Maßnahmen unaufschiebbar und daher auch in der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) zulässig.

Wir beantragen daher
Mindestens die folgenden Maßnahmen werden in die Investitionsplanung der Jahre 2027ff. aufgenommen und in der Haushaltsplanung mit den notwendigen Mitteln für eine schnellstmögliche Umsetzung hinterlegt:

Antrag: Begrünungssatzung wieder einführen

Der Freistaat hat durch eine Änderung der bayerischen Bauordnung dafür gesorgt, dass die in Erlangen geltende Freiflächengestaltungssatzung außer Kraft gesetzt wurde. Damit steht außerhalb der Grünordnungspläne neuerer Bebauungspläne kein Instrument mehr zur Verfügung, um die Begrünung von Gebäuden, die Überdeckung von Tiefgaragen u. ä. einzufordern und das Versiegeln von Grundstücksgärten, beispielswiese auch durch „Schottergärten”, zu verhindern.

Antrag: Entwicklung von Gewerbeflächen

In der vergangenen Stadtratsperiode wurde im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept die Entwicklung von Gewerbeflächen angestoßen. Dabei war der formulierte Zeitplan, mit der Landtagswahl im Herbst 2028 einen Bürgerentscheid über eine oder auch mehrere konkret identifizierte Flächen durchzuführen und dann die formalen Planverfahren zu beginnen.

Die Kooperationsvereinbarung enthält demgegenüber nur eine unkonkrete Absichtserklärung. Zusätzlich hat der Oberbürgermeister in der Presse den Prozess des Stadtentwicklungskonzepts und damit auch zur Entwicklung von Gewerbeflächen in Frage gestellt. Außerdem haben sowohl CSU als auch Grüne Liste in mehreren Stellungnahmen verlautbart, dass gezielt zusätzliche Unternehmen in Erlangen angesiedelt werden sollen. Bisher war die Zielsetzung, vorrangig Flächen für bereits in Erlangen ansässige Unternehmen mit Erweiterungsbedarf insbesondere für KMU, Handwerk und Ausgründungen zur Verfügung stellen zu wollen.

Änderungsantrag zum Stadtrat am 25.06.2026: Top 32, Anwendung des Bauturbo

Mit dem Bauturbo haben Bundesregierung und Bundestag auf Initiative der SPD ein mächtiges Instrument geschaffen, um die dringend notwendige Beschleunigung des Wohnungsbaus voranzubringen.

Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung dieses Instrument in Erlangen umsetzen möchte und dabei ein möglichst hohes Tempo für die Verfahren anstrebt. Gleichwohl halten wir es für notwendig, dass über große Bauvorhaben, die deutliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben können – z.B. über §34 BauGB auch noch für andere Bauvorhaben, die nach Auslaufen des Bauturbos projektiert werden – und erfahrungsgemäß auch hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, nicht ausschließlich die Verwaltung entscheidet, wie es die vorgelegte Vorlage vorsieht. Unseres Erachtens ist bei hinreichend relevanten Bauvorhaben der Stadtrat bzw. der von ihm gebildete Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss zu beteiligen. Denn bei diesem liegt die kommunale Planungshoheit, und bei diesem liegt die demokratische Legitimation, weitreichende Abweichungen von Bauvorschriften möglich zu machen.

Haushalt 2026: Entsiegelung und Baumpflanzungen

Antrag zum Haushalt / Arbeitsprogramm des EB 77

Erlangen konnte in den letzten Jahren das von der damaligen SPD-geführten Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm zur Innenstadtentsiegelung für Baumpflanzung und Entsiegelung nutzen. Maßnahmen in diesem Bereich dienen neben Biodiversität und Verbesserung des Mikroklimas nicht zuletzt auch der Stärkung von Aufenthaltsqualität und Freizeitnutzung des öffentlichen Raums. Leider stößt die Umsetzung auf Probleme mit den Planungen für den notwendigen Leitungsausbau im Rahmen der Wärmewende.

Haushalt 2026: Vorziehen der Maßnahme Bürgerhaus Eltersdorf auf 2026

Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 24 / GME

Das Bürgerhaus Eltersdorf, zu dem auch das Feuerwehrgerätehaus gehört, weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Insbesondere die baulichen und technischen Mängel im Feuerwehrgerätehaus machen eine zeitnahe Umsetzung der geplanten Investitionsmaßnahmen dringend erforderlich, um den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Feuerwehr dauerhaft zu gewährleisten.

Antrag: Auch zukünftig Spielplätze bauen

Gemeinsamer Antrag von SPD, Grüner Liste, Erlanger Linke und Klimaliste

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat verschiedene Auswirkungen auf die Stadt Erlangen, die auf Antrag der Grünen Fraktion den Fachausschüssen dargestellt wurden (63/119/2025).
Unter anderem besteht durch die Streichung des Art. 7 Abs. 3 a.F. ab dem 01.10.2025 keine gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen. Die Kommunen müssen nun entscheiden, ob in ihrem Gemeindegebiet eine Spielplatzpflicht gelten soll oder nicht (Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 n.F.).

Bürgerentscheid Hindenburgstraße: SPD-Fraktion empfiehlt „Nein“

Beitrag aus dem Rathaustelegramm 05/2025

Am 29. Juni kommt es in Erlangen zum nächsten Bürgerentscheid. Dann soll darüber abgestimmt werden, ob „die Stadt Erlangen für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll“.

Hinter der komplizierten Frage versteckt sich ein zentrales Thema der Stadtentwicklung: Die Zukunft des Universitätsklinikums. Denn auf einem Teil der beschriebenen Fläche um die Glückstraße sieht die Masterplanung des Universitätsklinikums vor, medizinische und kliniknahe Angebote zu schaffen: Auf dem Gelände der heutigen Zahnklinik und des Gebäudes an der östlichen Stadtmauerstraße, in dem sich neben Verwaltungseinrichtungen des Klinikums noch einige Personalwohnungen befinden, sollen Orthopädie, Urologie und ein diagnostisches Laborzentrum angesiedelt werden. Südlich der Glückstraße ist ein Neubau für die Rechtsmedizin und die Physiologie geplant.

Antrag: Quartiersgaragen – menschenfreundliche Quartiere schaffen

Eine Maßnahme aus dem Klimaaufbruch ist die Schaffung menschenfreundlicher Quartiere (Maßnahme M1). Ziel ist hier eine breit angelegte Flächenumgestaltung mit Verkehrsberuhigung in Verbindung mit der Errichtung von Quartiersgaragen bei lokal hohem Parkdruck. Durch diese können Flächen besser genutzt werden und die freiwerdenden dann der Aufenthaltsqualität und mehr Grün in der Stadt zugutekommen. Für Bürger*innen, die aus verschiedenen Gründen auf das Auto angewiesen sind, wird gleichzeitig eine Alternative geschaffen.