Antrag zum Arbeitsprogramm von Referat VI / PET
Die Bundesregierung plant, mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Möglichkeiten für Kommunen, Bauland insbesondere für Wohnbebauung nutzbar zu machen, deutlich zu erweitern. Nach der Koalitionsvereinbarung, in der die SPD diese Baurechtsüberarbeitung verankert hat, und dem ursprünglichen Gesetzesentwurf sollen u.a. Erleichterungen bei Vorkaufsrechten, Baugeboten, städtebaulichen Entwicklungen im Innenbereichen – insbesondere mit Blick auf Baulücken –, die ausdrückliche Festlegung von Flächen für sozialen Wohnungsbau durch Bebauungspläne und Genehmigungsvorbehalte für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen enthalten sein. Dieses Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl 2021 beschlossen werden, auch wenn aktuell der Bundesbauminister wesentliche Elemente des Gesetzes entgegen der Koalitionsabsprache aus dem Gesetz entfernt hat, so dass es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung kommen könnte.