Der leider immer wieder auftauchende Konflikt zwischen Denkmalschutz und Solarenergie ist durch die Gesetzesänderungen der SPD-geführten Bundesregierung nun endlich gelöst. Das hat nun auch die Rechtsprechung bestätigt.
Bayern Innovativ als offizielle Agentur des Freistaats Bayern meldete hierzu: „Fast jedes Baudenkmal kann eine Solaranlage auf dem Dach erhalten. Dies geht aus zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor.“