Mit dem Bauturbo haben Bundesregierung und Bundestag auf Initiative der SPD ein mächtiges Instrument geschaffen, um die dringend notwendige Beschleunigung des Wohnungsbaus voranzubringen.
Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung dieses Instrument in Erlangen umsetzen möchte und dabei ein möglichst hohes Tempo für die Verfahren anstrebt. Gleichwohl halten wir es für notwendig, dass über große Bauvorhaben, die deutliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben können – z.B. über §34 BauGB auch noch für andere Bauvorhaben, die nach Auslaufen des Bauturbos projektiert werden – und erfahrungsgemäß auch hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, nicht ausschließlich die Verwaltung entscheidet, wie es die vorgelegte Vorlage vorsieht. Unseres Erachtens ist bei hinreichend relevanten Bauvorhaben der Stadtrat bzw. der von ihm gebildete Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss zu beteiligen. Denn bei diesem liegt die kommunale Planungshoheit, und bei diesem liegt die demokratische Legitimation, weitreichende Abweichungen von Bauvorschriften möglich zu machen.