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Schlagwort: Wohnen

Änderungsantrag zum Hebesatz der Zweitwohnungssteuer

TOP 23 im Stadtrat am 30.07.2026

Gemeinsamer Antrag von SPD und Erlanger Linke

Wir beantragen:

  1. Der Hebesatz der Zweitwohnungssteuer wird auf 20 von Hundert der Bemessungsgrundlage festgelegt.

Begründung:

Bei der Zweitwohnungssteuer gelten umfangreiche Freibeträge, so dass Menschen mit kleinen Einkommen ohnehin nicht betroffen sind. Schon der Sache nach trifft die Zweitwohnungssteuer nur Personen, die mindestens zwei Wohnungen bewohnen.

Antrag: Mietenkataster für Erlangen

Berlin hat als erstes deutsches Bundesland ein Mietenkataster eingeführt. Dieses ermöglicht durch automatisierte Auswertung, z.B. überhöhte Mieten zu erkennen und entsprechende Verfahren einzuleiten.

Auch Erlangen weist einen überhitzten Wohnungsmarkt auf. Daher erscheint auch hier ein Mietenkataster grundsätzlich sinnvoll, um Rechtsverstöße wirksam aufzudecken. Auch kann ein solches Mietkataster die Erhebungen für den Mietenspiegel oder für die Mietgrenzen nach SGB 2/12 vereinfachen.

Änderungsantrag zum Stadtrat am 25.06.2026: Top 32, Anwendung des Bauturbo

Mit dem Bauturbo haben Bundesregierung und Bundestag auf Initiative der SPD ein mächtiges Instrument geschaffen, um die dringend notwendige Beschleunigung des Wohnungsbaus voranzubringen.

Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung dieses Instrument in Erlangen umsetzen möchte und dabei ein möglichst hohes Tempo für die Verfahren anstrebt. Gleichwohl halten wir es für notwendig, dass über große Bauvorhaben, die deutliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben können – z.B. über §34 BauGB auch noch für andere Bauvorhaben, die nach Auslaufen des Bauturbos projektiert werden – und erfahrungsgemäß auch hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, nicht ausschließlich die Verwaltung entscheidet, wie es die vorgelegte Vorlage vorsieht. Unseres Erachtens ist bei hinreichend relevanten Bauvorhaben der Stadtrat bzw. der von ihm gebildete Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss zu beteiligen. Denn bei diesem liegt die kommunale Planungshoheit, und bei diesem liegt die demokratische Legitimation, weitreichende Abweichungen von Bauvorschriften möglich zu machen.

Antrag: Geförderter Wohnungsbau

Im letzten Jahrzehnt ist es durch konsequente Wohnungspolitik in Erlangen gelungen, dass nicht nur allgemein die Zahl der Wohnungen gestiegen ist, sondern gegen den Trend in Bund und Land auch die der geförderten Wohnungen. Gleichwohl bleibt die Nachfrage nach Wohnungen hoch, und gerade der Bedarf an geförderten Wohnungen nimmt sogar noch zu. Dies zeigt die stetig steigende Zahl an offenen Wohnungsanträgen von Haushalten mit geringem Einkommen. Gerade für diese Gruppe ist der Mangel an Wohnungen oft existenziell und kann auch massive soziale Folgewirkungen haben.

Antrag: Wohnungslosigkeit in Erlangen überwinden

Wohnungslosigkeit ist eine der existenziellsten Notlagen von Menschen und eine der schwersten Formen von Armut und Ausgrenzung. Angesichts zunehmender Wohnungsknappheit und steigender Miet- und Energiepreise entsteht hier ein wachsendes Problem für Haushalte mit geringen Einkommen. U. a. Menschen mit besonderen gesundheitlichen Problemen sind darüber hinaus auf dem Mietwohnungsmarkt zusätzlich benachteiligt.

Haushalt 2023: Erhöhung sowie inhaltliche Ausweitung der Förderung für energetische Sanierung

Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 31

die auf Antrag der SPD-Fraktion erfolgte erneute Ausweitung der Förderung von Altbausanierung sowie deren Erweiterung auf Solarthermie und Photovoltaik führte auch in diesem Jahr zu einem noch größeren Ansturm auf dieses Programm.

Im Sinne des Klimanotstands und wie im Klima-Aufbruch in Maßnahme S7 „Ausweitung und Anpassung Förderprogramme“ formuliert muss das Programm weiter ausgeweitet und umgebaut werden. Ziel muss hierbei sein, die Förderlücke im Bereich der sozialen Wärmewende zu schließen.

Antrag: Quote geförderte Wohnungen

In einem Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat 2014 beschlossen, dass bei neu geschaffenem Baurecht 25 Prozent der geschaffenen Wohnfläche für geförderten Wohnungsbau gesichert werden sollen. Die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses wurde in zwei Beschlüssen getrennt für Geschosswohnungsbau und Eigenheimwohnungsbau festgelegt, beim Geschosswohnungsbau später außerdem die Quote auf 30 Prozent angehoben.

Gewobau-Bauprojekt Odenwaldallee schnellstmöglich realisieren. Antrag zum UVPA am 16.11.2021

Gemeinsamer Antrag von SPD und CSU

Nach Aussagen aus dem Stadtplanungsamt, die im Grundsatz von der Gewobau bestätigt werden, ist bei der Bearbeitung des Bebauungsplans für den geplanten Neubau an der Odenwaldallee von einer weiteren Bearbeitungszeit von mindestens 18 Monaten auszugehen. Nach Aussagen der Gewobau liegt dies wesentlich auch daran, dass auf Basis des UVPA-Beschlusses vom 11.05.2021, der vorrangig nur die Frage „zusätzliche Wohnbauflächen“ klären sollte, von der Verwaltung das umfangreiche Einarbeiten von Ergebnissen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts gefordert wird.

Presseinformation: SPD- und GRÜNE/GL-Fraktion unterstützen Studierendenvertretung. Geförderte Wohnheimplätze müssen erhalten werden

Nachdem das internationale Wohnheim in der Wichernstraße verkauft wurde, sollen die 169
Bewohner:innen bis zum Ende dieses Monats ausziehen. Wie es dann konkret weitergeht, ist noch unklar. Die beiden Stadtratsfraktionen der SPD und der GRÜNEN/GL unterstützen daher mit einer gemeinsamen Erklärung die Forderungen der Erlanger Studierendenvertretung (StuVe): „Wir stellen uns hinter die StuVe und fordern besonders in der aktuellen Pandemie ein ‚Auszugsmoratorium‘ bis die Zukunft des Wohnheims geklärt ist. Die besonders vulnerable Situation der Bewohner:innen muss beachtet werden“, so Dominik Sauerer, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen Liste.
„Der nach wie vor bestehende Mangel an sozialen Wohnraum kann dabei nicht allein kommunal behoben werden. Deswegen sehen wir wie die StuVe den Freistaat und das Studierendenwerk in der Pflicht, die geförderten Wohnheimplätze zu erhalten“ ergänzt Dr. Philipp Dees, wohnungspolitischer Sprecher der SPD.


Antrag: Mietobergrenze bei energiesanierten Wohnungen

Derzeit streben auch wegen des Klimanotstands viele Wohnungsunternehmen in der Stadt, auch die städtische Gewobau, eine möglichst zügige und wirksame energetische Sanierung ihres Wohnungsbestands an. Dabei werden verstärkt auch die Wohnungen einbezogen, die unterhalb oder bei der Mietobergrenze liegen. Energetische Sanierungen sind aber in der Regel mit Mietsteigerungen verbunden, auch wenn die Gewobau diese auf ein Minimum beschränkt.