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Schlagwort: Bau

Antrag: Artenschutz bei Baumaßnahmen stärken – Privatrechtliche Grundstücksverträge der Stadt

Die neben dem Klimawandel weitere existentielle Krise, in der sich unser Planet befindet, ist der Verlust der Artenvielfalt. Die Stadt Erlangen ist nicht zuletzt auch durch Anträge und Initiativen der SPD-Fraktion intensiv daran tätig, im Rahmen der städtischen Möglichkeiten, dieser entgegenzuwirken.

Eine Handlungsoption stellt hier die städtische Bebauungsplanung dar. Leider ist diese jedoch bei Bebauungsplänen begrenzt. So können Artenschutzmaßnahmen nur verbindlich festgelegt werden, wenn dies in einem speziellen Artenschutzgutachten verlangt wird. Es kann somit nur der Lebensraum von bereits dort vorhandenen Arten geschützt werden, jedoch nicht bereits zerstörter Lebensraum von Tieren und Pflanzen wiederhergestellt werden, auch wenn dies ggf. mit relativ geringem Aufwand und ohne Nutzungseinschränkungen möglich sein sollte. Bei städtebaulichen Verträgen führt das Kopplungsverbot zu einer starken Einschränkung der Möglichkeiten, Artenschutzmaßnahmen festzulegen.

Antrag zum Bauvorhaben Nahversorgungszentrum Odenwaldallee / 5. Deckblatt zum BP 402

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CSU

Seit der ersten öffentlichen Vorstellung im Nachgang des Architektenwettbewerbs sind die Vorschläge für die Neubebauung des Areals Nahversorgungszentrum Odenwaldallee sowohl öffentlich umstritten – insbesondere in Büchenbach – als auch von einer Mehrheit im Stadtrat sehr kritisch begleitet worden.

Berichtsantrag: Bericht Planungen Bezirksklinikum

iIm Zuge der Generalausbauplanung des Klinikums am Europakanal des Bezirks werden sich für den Erlanger Westen Entwicklungen ergeben, die über einen Klinikneubau deutlich hinausgehen. Auf voraussichtlich frei werdenden Flächen kann ein neues nachhaltig gestaltetes Stadtquartier entstehen, das mit dem künftigen medizinischen Versorgungsangebot der Bezirksklinik gut vernetzt ist.

Antrag: Quote geförderte Wohnungen

In einem Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat 2014 beschlossen, dass bei neu geschaffenem Baurecht 25 Prozent der geschaffenen Wohnfläche für geförderten Wohnungsbau gesichert werden sollen. Die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses wurde in zwei Beschlüssen getrennt für Geschosswohnungsbau und Eigenheimwohnungsbau festgelegt, beim Geschosswohnungsbau später außerdem die Quote auf 30 Prozent angehoben.

Antrag: Effizienzhaus-40-Standard als Mindeststandard für Neubauten prüfen

Aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion in der letzten Wahlperiode wird bei privaten Neubauten soweit rechtlich möglich im Regelfall ein Energiestandard, der um 30 % besser ist als der jeweils vorgeschriebene gesetzliche Standard (EnEV/GEG), verbindlich verlangt. In der Praxis war dies bislang der KfW-55-Standard. Dieser wird aufgrund der Weiterentwicklung inzwischen nicht mehr von der KfW gefördert.

Berichtsantrag: Klimanotstand: Empfehlungen des Staatsministeriums zur Zisternenpflicht und versiegelter Fläche Steingärten/Schotterflächen

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat in einem Rundschreiben vor kurzem die Anwendung sehr scharfer Regeln im Sinne von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung empfohlen. So wird eine Zisternenpflicht in Bebauungsplänen befürwortet. Ebenso sieht das Ministerium es als korrekt an, die vollständige Fläche von Steingärten oder Schotterflächen als versiegelt zu werten und sie als „bauliche Anlage“, also bebaute Fläche einzustufen.

Antrag: Kerngebiet und Nutzungsmischung – Möglichkeiten des Planungsrechts für die Weiterentwicklung der Erlanger Innenstadt transparent nutzen

Gemeinsamer Antrag mit der CSU-Fraktion

„Innenstädte und Zentren sind seit jeher Orte des urbanen Lebens, das geprägt ist durch Handel, Wohnen, Arbeit, Kultur, Tourismus und das Aufeinandertreffen und Zusammenkommen von Menschen. Eben diese Lebendigkeit und Nutzungsmischung bringt es mit sich, dass Innenstädte und Zentren sich in einem dauerhaften Prozess des Wandels befinden.“ (aus Dt.Städtetag, Zukunft der Innenstadt – Entwurf eines Diskussionspapiers)

Presseinformation: SPD: In Erlangen noch stärker Recycling-Baustoffe einsetzen

Die SPD-Fraktion im Erlanger Stadtrat will noch stärker Baumaterialien wiederverwenden. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Andreas Richter erklärt hierzu: „Mehr als die Hälfte des in Deutschland anfallenden Abfalls stammt vom Bau. Trotz der vorhandenen Möglichkeit werden wiederverwertete Baustoffe nur wenig verwendet. Leider nicht nur bei privaten Bauvorhaben, sondern auch bei öffentlichen.“

Im Gegensatz zu anderen Kommunen setzt die Stadt Erlangen bereits Recycling-Baustoffe ein. „Dies muss gerade im Rahmen des Klimanotstands aber noch verstärkt werden. Insbesondere im Rahmen von Ausschreibungen müssen auch externe AuftragnehmerInnen wo immer möglich hierzu verpflichtet werden. Daher haben wir als SPD einen entsprechenden Stadtratsantrag gestellt“, erläutert Richter.

Antrag: Recycling-Baustoffe verstärkt einsetzen

Sand und Kies, die Hauptbestandteile von Beton, sind die mengenmäßig größte in Deutschland abgebaute Rohstoffgruppe. Zugleich kommt mehr als die Hälfte des in Deutschland anfallenden Abfalls vom Bau. Obwohl die Möglichkeiten dazu vorhanden sind, werden Baumaterialien kaum wiederverwendet – trotz gesetzlich vorgeschriebenem Recycling.

Leider wird nicht nur bei privaten Bauvorhaben Recycling de facto regelmäßig ausgeschlossen, sondern ebenso auch bei öffentlichen Ausschreibungen. Dies geschieht dadurch, dass selbst bei einfachsten Bauvorhaben die höchste Qualitätsstufe für die Baustoffe gefordert wird. Selbst geringst belastete Recycling-Materialien werden damit ausgeschlossen. Insbesondere bei der Vielzahl an Bauprojekten, bei denen auch noch versiegelt wird, wie beispielsweise Fahrbahnen, wäre dies nicht nötig.

Haushalt 2021: Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen

Antrag zum Arbeitsprogramm von Referat VI / PET

Die Bundesregierung plant, mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Möglichkeiten für Kommunen, Bauland insbesondere für Wohnbebauung nutzbar zu machen, deutlich zu erweitern. Nach der Koalitionsvereinbarung, in der die SPD diese Baurechtsüberarbeitung verankert hat, und dem ursprünglichen Gesetzesentwurf sollen u.a. Erleichterungen bei Vorkaufsrechten, Baugeboten, städtebaulichen Entwicklungen im Innenbereichen – insbesondere mit Blick auf Baulücken –, die ausdrückliche Festlegung von Flächen für sozialen Wohnungsbau durch Bebauungspläne und Genehmigungsvorbehalte für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen enthalten sein. Dieses Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl 2021 beschlossen werden, auch wenn aktuell der Bundesbauminister wesentliche Elemente des Gesetzes entgegen der Koalitionsabsprache aus dem Gesetz entfernt hat, so dass es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung kommen könnte.