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Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 wurde die sogenannte „Optionsregelung“ für Kinder nicht-deutscher Eltern eingeführt. Danach erhalten diese Kinder mit der Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern mindestens acht Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Auf Antrag erhielten im Rahmen der Reform auch die seit 1990 in Deutschland geborenen Kinder nicht-deutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen, müssen sich aber nach Volljährigkeit – bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres- für eine Staatsangehörig-keit entscheiden.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir einen Bericht der Verwaltung zu Beginn des Jahres 2011, der folgende Daten (Stichtag 31.12.2010) für unsere Stadt beinhaltet, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist:

1. Wie hoch ist die Anzahl der zwischen 1990 und 2000 geborenen Kinder nicht-deutscher Eltern, die heute in Erlangen leben und von der befristeten doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft auf Antrag gebraucht gemacht haben. Welche Staats-angehörigkeiten haben diese Personen?

2. Wie haben sich diese Personen nach Eintritt der Volljährigkeit (aufgeschlüsselt für die Jahre 2008, 2009 und 2010) in Bezug auf ihre zukünftige Staatsbürgerschaft entschieden?

3. Wie viele Kinder nicht-deutscher Eltern aus den Geburtsjahren 2000ff mit Mehrfachstaatigkeit, die dann zukünftig bei Volljährigkeit der Optionspflicht ausgesetzt sind, leben heute in Erlangen? Welche Staatsangehörigkeiten haben diese Personen?

4. Wie hoch ist insgesamt die Anzahl der in Erlangen lebenden MitbürgerInnen mit Mehrfachstaatigkeit – aufgeschlüsselt nach

· volljährig – nicht volljährig und
· davon jeweils nach Herkunftsländern und den Länderkategorien EU-Unions-bürgerInnen, (Spät-)AussiedlerInnen, andere?

5. Zu der Sitzung, in der dieser Bericht behandelt wird, bitten wir VertreterInnen des Ausländer- und Integrationsbeirat ebenfalls einzuladen.