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Problematische Pflanzenschutzmittel weiter einschränken – ökologische Landwirtschaft stärken

Gemeinsamer Antrag mit der Grünen Liste

 nach der geschäftsordnungswidrigen Zustimmung von Bundesland-wirtschaftsminister Schmidt (CSU) zur weiteren Zulassung des Total-herbizids Glyphosat gibt es bei Bürger*Innen und Umweltverbänden noch einmal verstärkt Proteste gegen den Einsatz dieses Mittels wie auch generell gegen den intensiven Gebrauch von Pestiziden in der Landwirt-schaft und der Grünpflege. Neben der Überdüngung wird von der Wissen-schaft der Pestizideinsatz als Hauptursache des dramatischen Insekten-sterbens angenommen. Dieses nimmt mittlerweile dramatische Ausmaße an. So gab es laut einer aktuellen Studie von 1989 bis 2016 einen Rückgang der Insektenmasse um 75 %. 

Die Stadt Erlangen hat darauf reagiert und setzt auf den Antrag der Grünen Liste, den u. a. auch die SPD-Fraktion unterstützt hat, kein Glyphosat mehr ein. Zudem werden auch die Pächter*Innen städtischer landwirtschaftlicher Flächen dazu verpflichtet, kein Glyphosat mehr einzusetzen. 

 Im Zuge des immer stärkeren Widerstands gegen Glyphosat stellt sich vermehrt die Frage, inwieweit es eine Entwicklung zum Ersatz von Glyphosat durch andere, ebenso ökologisch nicht vertretbare Totalher-bizide oder allgemein besonders ökologisch problematische Pflanzen-schutzmittel gibt oder geben wird. Zudem wird sich die Stadt Erlangen auf Antrag der SPD-Fraktion zur Bio-Modellstadt entwickeln. In diesem Zusammenhang wollen wir Landwirten Anreize und Erleichterungen geben, wenn sie sich zum Umstieg auf ökologische Landwirtschaft entscheiden. 

 Aus diesen Gründen stellen die Fraktionen von SPD und GL folgenden Antrag: 

1. Die Stadt Erlangen verpflichtet sich, die bereits ohne Verpflichtung vorgenommene Praxis, bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung generell auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verzichten, fortzusetzen. Dies gilt ebenso für die städtischen Töchter wie z.B. Gewobau und ESTW. 

2. Dritte wie Privatunternehmen, die im Auftrag der Stadt oder ihrer Töchter die Pflege durchführen, werden vertraglich auf den Verzicht des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt. 

3. Beim Neuabschluss von Pachtverträgen zur landwirtschaftlichen Nutzung städtischer Grundstücke wird eine Regelung aufgenommen, wonach die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln verboten ist. 

4. Die Verwaltung stellt mit den ESTW Überlegungen an, wie das Vertragsprogramm der ESTW zum wasserschonenden reduzierten Düngeeinsatz in der Landwirtschaft wie bei den Stadtwerken München in ein zweistufiges Programm mit der Förderung von biologischer Landwirtschaft als zweite Stufe ausgeweitet werden kann.