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Antrag: Quote geförderte Wohnungen

In einem Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat 2014 beschlossen, dass bei neu geschaffenem Baurecht 25 Prozent der geschaffenen Wohnfläche für geförderten Wohnungsbau gesichert werden sollen. Die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses wurde in zwei Beschlüssen getrennt für Geschosswohnungsbau und Eigenheimwohnungsbau festgelegt, beim Geschosswohnungsbau später außerdem die Quote auf 30 Prozent angehoben.

In wenigen Fällen kann die Situation auftreten, dass die Vorgaben der Umsetzungsbeschlüsse (16 Wohneinheiten Eigenheimbau / 24 Einheiten Geschosswohnungsbau) einzeln nicht erreicht werden, aber insgesamt doch eine deutliche Zahl an Wohneinheiten geschaffen wird, bei der auch geförderte Wohnungen entstehen sollten. Da aus Sicht der Verwaltung dann aber keine Regelung greift, muss hier eine Lösung gefunden werden. Dabei bietet sich an, auch die andere „Mischfälle“ zu regeln, um künftige Missverständnisse zu vermeiden.

Wir beantragen daher:

Wenn in einem Baugebiet mindestens 24 Wohneinheiten entstehen, sollen in jedem Fall Flächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden. Wird die Vorgabe für geförderten Geschosswohnungsbau und für geförderten Eigenheimbau übertroffen, sind die Quoten grundsätzlich getrennt zu erfüllen (also 25 Prozent gefördertes Eigentum und 30 Prozent geförderte Mietwohnungen). Wird nur entweder für Geschosswohnungsbau oder für Eigenheimbau die Vorgabe überschritten, wird grundsätzlich die rechnerische Fläche für geförderten Wohnungsbau der nicht erfüllten Kategorie der Fläche der anderen Kategorie zugeschlagen (also beträgt z.B. die Fläche für geförderten Mietwohnungsbau 30 Prozent der Geschosswohnungsfläche plus 25 Prozent der Eigenheimwohnfläche). Wird keine der beiden Vorgaben erfüllt, berechnet sich die zu schaffende Fläche genauso; in welcher der beiden Kategorie die Vorgabe erfüllt wird, wird im jeweiligen Einzelfall entschieden.

In begründeten Fällen können Flächen zwischen den beiden Kategorien verschoben werden, insbesondere mit Blick auf den Wohnungsbedarf und die im jeweiligen Umfeld bereits vorhandene soziale Mischung.