Die Hitzeentwicklung in unserer Stadt macht die zügige Umsetzung von Entsiegelungs- und Hitzeschutzmaßnahmen notwendig. Als Maßnahmen der Katastrophenvorsorge sind diese Maßnahmen unaufschiebbar und daher auch in der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) zulässig.
Wir beantragen daher
Mindestens die folgenden Maßnahmen werden in die Investitionsplanung der Jahre 2027ff. aufgenommen und in der Haushaltsplanung mit den notwendigen Mitteln für eine schnellstmögliche Umsetzung hinterlegt:
