Zum Inhalt springen

Haushalt 2021: Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen

Antrag zum Arbeitsprogramm von Referat VI / PET

Die Bundesregierung plant, mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Möglichkeiten für Kommunen, Bauland insbesondere für Wohnbebauung nutzbar zu machen, deutlich zu erweitern. Nach der Koalitionsvereinbarung, in der die SPD diese Baurechtsüberarbeitung verankert hat, und dem ursprünglichen Gesetzesentwurf sollen u.a. Erleichterungen bei Vorkaufsrechten, Baugeboten, städtebaulichen Entwicklungen im Innenbereichen – insbesondere mit Blick auf Baulücken –, die ausdrückliche Festlegung von Flächen für sozialen Wohnungsbau durch Bebauungspläne und Genehmigungsvorbehalte für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen enthalten sein. Dieses Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl 2021 beschlossen werden, auch wenn aktuell der Bundesbauminister wesentliche Elemente des Gesetzes entgegen der Koalitionsabsprache aus dem Gesetz entfernt hat, so dass es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung kommen könnte.

Erlangen erfüllt voraussichtlich die Voraussetzungen für ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, für die diese Regelungen gelten. Angesichts des weiterhin massiven Mangels an (bezahlbaren) Wohnungen in unserer Stadt, der kaum mehr vorhandenen Möglichkeiten der Außenentwicklung und des aus ökologischen Gründen in den letzten Jahren bereits umgesetzten Vorrangs der Innen- vor der Außenentwicklung gilt es, die neuen Möglichkeiten zügig zu nutzen. Wir beantragen daher für das Arbeitsprogramm von VI/PET, die Umsetzung des Wohnraummobilisierungsgesetzes ab Inkrafttreten des Gesetzes als Arbeitsschwerpunkt aufzunehmen. Möglichst vor der Sommerpause 2021 soll mit Blick auf die Beratungen zum Haushalt 2022 dargestellt werden, ob die Möglichkeiten des Wohnraummobilisierungsgesetzes durch Umpriorisierung von Aufgaben in den beteiligen Fachämtern genutzt werden können oder ob – und in welchem Umfang – zusätzliche Personal- oder Finanzressourcen notwendig wären.