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Haushalt 2022: Energetische Sanierung

Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 24

Im Zuge des Klimanotstands gilt es, auch CO2-Neutralität für die städtischen Bestandsgebäude zu erreichen. Dies kann natürlich nur gelingen, wenn die Energieversorgung künftig komplett aus CO2-neutralen Energiequellen gedeckt wird. Während dies beim Strom durch die entsprechenden Bezugsverträge bereits der Fall ist, besteht bei der Wärmeversorgung vielfach noch Handlungsbedarf. Eine wesentliche Rolle kommt dabei auch der Energiesanierung zu, da ein deutlich reduzierter Wärme- (und in wenigen Fällen Kälte-)bedarf die Umstellung erheblich vereinfacht.

Wir stellen daher folgenden Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 24:

Amt 24 entwickelt eine Projektstruktur, um die Energieversorgung aller städtischen Gebäude bis 2030 CO2-neutral sicherzustellen (keine Kompensation, keine Aufrechnung von PV-Anlagen gegen den Strommix o.ä.); einbezogen werden alle Gebäude, bei denen dieses Ziel nicht durch eine bis 2035 geplante Generalsanierung erreicht wird. Fern-/Nahwärmeversorgung durch die ESTW gilt als CO2-neutral, solange die ESTW eine Umstellung der Wärmegewinnung auf CO2-neutrale Quellen bis spätestens 2035 anstreben.

Die Projektstruktur soll so frühzeitig entwickelt werden, dass sie für die Umsetzung erforderlichen Finanzmittel und Personalstellen zum Haushalt 2023 angemeldet werden können.