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Haushalt 2022: Erhöhung und verbesserte Auszahlung der Zuschüsse an Umweltschutzorganisationen

Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 31

Auf Antrag der SPD und anderer wurden die Zuschüsse an die Umweltschutzorganisationen in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet und zudem ein neues Zuschussprogramm für Umweltbildung geschaffen. Da die Umweltschutzverbände ihre Arbeit in Erlangen weiter ausbauen möchten, beantragt die SPD-Fraktion eine Erhöhung der allgemeinen Zuschüsse an die Umweltschutzorganisationen (Kostenstelle 31.554A) von 57.100 € um 10.000 € auf 67.100 €.

Hieraus kann dann z. B. das Vorhaben des BN, mehr im Kinderbereich, besonders in Bezug auf Umweltbildung, zu tun, ermöglicht sowie die Erstausstattung für das neue Büro des LBV in Erlangen gefördert werden.

Mit der von uns initiierten Änderung, die eine Anhebung der „Pauschale“, die für Mitarbeiter*innen, Bürokosten, Büromaterialien, Fahrtkosten etc. verwendet werden kann, auf 75 % der Summe zur Folge hatte, ist die Arbeit der Naturschutzverbände bereits erleichtert worden.

Es hat sich jedoch gezeigt, dass hier eine weitere Flexibilisierung nötig ist. Die direkten Materialkosten für den Naturschutz, beim Biodiversitätserhalt oder Artenschutz sind nur ein kleinerer Teil. Da es in der heutigen Zeit immer schwieriger wird, Ehrenamtliche, zu finden, die über ein größeres Zeitbudget verfügen, werden verstärkt auch Honorarkräften und fest angestelltes Personal benötigt.

Zudem ist eine weitere Entbürokratisierung notwendig, um sowohl die Mitarbeiter*innen der Umweltschutzverbände als auch die städtischen Kolleg*innen zu entlasten.

Daher stellt die SPD-Fraktion neben der Erhöhung um 10.000 € folgenden Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 31:

Die Aufteilung in „Pauschale“ und „Nichtpauschale“ für die Zuschüsse an die Umweltschutzorganisationen (Kostenstelle 31.554A) ist aufzuheben. Die Zuschussrichtlinie ist entsprechend zu ändern. 

Die von den Naturschutzverbänden zu erbringenden Details bei Einzelnachweisen werden auf ein ähnliches Maß wie bei Zuschüssen im Jugendbereich oder in der Kulturförderung begrenzt.