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SPD und GL für besseren Schutz der Brucker Lache

In einem gemeinsamen Fraktionsantrag fordern SPD und GL im Erlanger Stadtrat, die Verordnung zum Naturschutzgebiet Brucker Lache an heutige Erfordernisse anzupassen und das Gebiet so besser zu schützen.

„Die in der jetzigen Fassung inzwischen über 30 Jahre alte Verordnung zum Naturschutzgebiet entspricht nicht mehr den jetzigen Erkenntnissen zum Arten- und Biotopschutz. Die heute übliche Nutzung von Maschinen wie Harvestern (Holzvollerntern) erfordert einen größeren Schutz. Die Bewirtschaftung ist in der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 31. Juli komplett zu untersagen. Nasse und weiche Böden sollen nur noch bei Frost befahren werden dürfen.“, so der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Andreas Richter.

Ebenso soll nach Ansicht von SPD und GL der Anbau standortfremder Baumarten im Naturschutzgebiet nicht mehr zulässig sein. Zudem müsse ein ausreichender Anteil an stehendem Totholz und alten Bäumen gewährleistet werden. Horst- und Höhlenbäume dürften nicht mehr gefällt werden.

„Dies muss durch eine Anpassung der Naturschutzgebietsverordnung durch die hierfür zuständige höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken erfolgen. Darüber hinaus muss die Regierung von Mittelfranken die Ausarbeitung eines verbindlichen Management- und Entwicklungsplans veranlassen, um Biotope und seltene Arten dort nachhaltig zu schützen.“, betont Richter.

„Nachdem 2015 vom bayerischen Landwirtschaftsminister als Jahr des Waldnaturschutzes ausgerufen wurde, steht es gut an, diese Forderungen jetzt umzusetzen.“, so Richter weiter.

Bereits zuvor beantragte die SPD-Fraktion in einem Antrag die Stärkung von Naherholung und Naturschutz für die Wälder in Erlangen. U. a. sollen die für den Einsatz von Harvestern geschaffenen Rückegassen in Zukunft kurvenförmig und daher für WaldbesucherInnen weniger sichtbar und somit weniger störend angelegt werden.

Der Antrag im Wortlaut:

In Ergänzung und Erweiterung zum Fraktionsantrag der SPD 134/2014 „Naherholung und Naturschutz beim Wald in Erlangen stärken“ vom 23.9.2014 stellen wir folgenden gemeinsamen Fraktionsantrag von SPD und GL:

Auf der Präsentation der Ergebnisse des Geografie-Projektseminars an der Universität Erlangen-Nürnberg unter der Leitung von Dr. Sokoliuk zu Konflikten bei der forstlichen Nutzung in Naturschutzgebieten am Beispiel des Naturschutzgebiets (NSG) Brucker Lache (Sebalder Reichswald) am 28.1.2015 wurde deutlich, dass die in der jetzigen Fassung inzwischen über 30 Jahre alte Verordnung zum NSG nicht mehr den neueren  Erkenntnissen zum Arten- und Biotopschutz im Vergleich zur modernen maschinenunterstützten Form der Waldnutzung entspricht. In neueren Verordnungen anderer NSGs gibt es strengere Regelungen: So ist z. B. eine Bewirtschaftung während der Vogelbrutzeit komplett untersagt und es dürfen nasse und weiche Böden nur bei Frost befahren werden.

Hintergrund des Seminars war auch die Holzgewinnung in der Vogelbrutzeit im vergangenen Jahr im NSG Brucker Lache, das zugleich auch Teil des EU-Vogelschutzgebiets Nürnberger Reichswald ist.

Unter dem Eindruck der „Forstreform“ der bayerischen Staatsregierung sind die Bayerischen Staatsforsten nun privatwirtschaftlich organisiert. Hieraus ergibt sich ein großer Druck zu Gewinnen aus der Holzwirtschaft, der im Gegensatz zu der Verpflichtung nach vorbildlicher Bewirtschaftung  des Staatswaldes steht. Um hier die Interessen des Naturschutzes, die in einem Naturschutzgebiet an allererster Stelle stehen müssen, zu  gewährleisten, haben Dr. Sokoliuk und seine Studierenden eine Liste mit Forderungen nach Verbesserungen vorgelegt.

Hierzu gehört auch die Forderung nach einem verbindlichen Management- und Entwicklungsplan, um Biotope und seltene Arten dort nachhaltig zu schützen. So ist es auch nach der IUCN-Kategorie IV, Biotop- und Artenschutzgebiet mit Management, in die das NSG Brucker Lache eingestuft ist, zwingend erforderlich.

Wir halten eine Aufnahme dieser Forderungen zum NSG Brucker Lache für sinnvoll und notwendig, ganz besonders im vom bayerischen Landwirtschaftsminister Brunner ausgerufenen Jahr des Waldnaturschutzes 2015.

Daher stellen wir folgenden Antrag:

  1. Die Stadt Erlangen und der Oberbürgermeister setzen sich bei der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken für eine  Ergänzung der Verordnung zum Naturschutzgebiet Brucker Lache um folgende Punkte ein:
    1. In der Zeit zwischen 1. März und 31. Juli jeden Jahres ist eine Bewirtschaftung nicht zulässig (Vogelschutzgebiet).
    2. Nasse und weiche (hydromorphe) Böden dürfen nur bei Frost befahren werden.
    3. Der Anbau nichtheimischer und standortfremder Baumarten ist nicht zulässig. Es dürfen nur Arten der potentiellen natürlichen Vegetation eingebracht werden. Ein ausreichender Anteil an stehendem Totholz und alten Bäumen muss gewährleistet werden.
    4. Horst- und Höhlenbäume dürfen nicht gefällt werden.
  2. Ebenso setzen sich Stadt Erlangen und der Oberbürgermeister bei der höheren Naturschutzbehörde für die Ausarbeitung eines verbindlichen Management- und Entwicklungsplans ein, um Biotope und seltene Arten dort nachhaltig zu schützen (IUCNKategorie IV, Biotop- und Artenschutzgebiet mit Management). Im Rahmen der Umsetzung dieses Plans sollten langfristig zudem alle standortfremden Baumarten aus dem NSG entnommen werden.

Im Übrigen wird auf die Forderungen des SPD-Antrags 134/ 2014 vom 23.9.2014, u. a. nach kurvenförmigen, weniger sichtbaren Rückegassen, verwiesen