Auch in Erlangen kam kürzlich die Forderung nach einem Wildtierverbot in Zirkussen auf. Aus Gründen des Tierschutzes ist dies sehr zu unterstützen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Im Tierschutzgesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass die Unterbringung eines Tieres artgemäß, bei exotischen Wildtieren daher unter Umständen sogar klimatisiert sein muss. Die Ernährung und die Gruppenzusammensetzung müssen arttypisch gestaltet und das artgemäße Verhalten muss möglich sein. Diese Vorgaben sind auch auf Reisen laut Gesetz sicherzustellen. Wanderzirkusse bzw. reisende Zirkusse können diese Anforderungen praktisch nicht gerecht werden. Es kommt daher immer häufiger zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier ist klar geregelt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. In Zoos wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Standards wie Gehegegrößen etc. deutlich angehoben. In Zirkussen ist dies nicht erfolgt und auch nicht möglich. Durch die Standortwechsel können die Tiere z. B. keine Reviere anlegen.