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Schlagwort: Tierschutz

Antrag: Artenschutzmaßnahmen bei städtischen Töchtern

Seit dem Beschluss des Antrags 081/2016 von SPD und GL werden von der Stadtverwaltung, konkret dem zuständigen GME, bei jedem Neubau und jeder Sanierung die Anbringung von Nisthilfen für gebäudebrütende Tiere in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geprüft und wenn sinnvoll umgesetzt. Bei Neubauten werden zudem Markierungen gegen Vogelschlag konsequent angebracht.

Bei Einplanung im Vornherein bringen diese Artenschutzmaßnahmen zumindest für Neubauten auch keine oder nur geringe Mehrkosten mit sich. Bekanntlich sind auch städtische Töchter z. T. bei Artenschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden aktiv.

Antrag: Vogelschlag auch an städtischen Bestandsbauten vermeiden

Bei städtischen Neubauten werden inzwischen konsequent Markierungen angebracht, um Vogelschlag zu vermeiden und somit einen weiteren Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Leider werden entsprechende Nacharbeiten an Bestandsgebäuden der Stadt bislang selbst bei Glasflächen mit besonders hoher Gefahr von Vogelschlag kaum bis gar nicht vorgenommen. Gerade bei großen Glasflächen sind jedoch Maßnahmen gegen Vogelanprall meist naturschutzfachlich notwendig.

Nach Einschätzung des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. sterben in Deutschland jährlich bis zu 100 Millionen Vögel infolge von Kollisionen mit Glasflächen. Besonders problematisch sind dabei sowohl transparente Glasflächen – etwa Glaswände an Bushaltestellen – als auch spiegelnde Glasfassaden, in denen sich Himmel, Bäume oder andere Landschaftselemente reflektieren. Mit zunehmender Größe der verglasten Fläche steigt auch das Risiko für Vogelschlag deutlich an.

Wildtierverbot in Zirkussen

Auch in Erlangen kam kürzlich die Forderung nach einem Wildtierverbot in Zirkussen auf. Aus Gründen des Tierschutzes ist dies sehr zu unterstützen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Im Tierschutzgesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass die Unterbringung eines Tieres artgemäß, bei exotischen Wildtieren daher unter Umständen sogar klimatisiert sein muss. Die Ernährung und die Gruppenzusammensetzung müssen arttypisch gestaltet und das artgemäße Verhalten muss möglich sein. Diese Vorgaben sind auch auf Reisen laut Gesetz sicherzustellen. Wanderzirkusse bzw. reisende Zirkusse können diese Anforderungen praktisch nicht gerecht werden. Es kommt daher immer häufiger zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier ist klar geregelt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. In Zoos wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Standards wie Gehegegrößen etc. deutlich angehoben. In Zirkussen ist dies nicht erfolgt und auch nicht möglich. Durch die Standortwechsel können die Tiere z. B. keine Reviere anlegen.