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Antrag: Kerngebiet und Nutzungsmischung – Möglichkeiten des Planungsrechts für die Weiterentwicklung der Erlanger Innenstadt transparent nutzen

Gemeinsamer Antrag mit der CSU-Fraktion

„Innenstädte und Zentren sind seit jeher Orte des urbanen Lebens, das geprägt ist durch Handel, Wohnen, Arbeit, Kultur, Tourismus und das Aufeinandertreffen und Zusammenkommen von Menschen. Eben diese Lebendigkeit und Nutzungsmischung bringt es mit sich, dass Innenstädte und Zentren sich in einem dauerhaften Prozess des Wandels befinden.“ (aus Dt.Städtetag, Zukunft der Innenstadt – Entwurf eines Diskussionspapiers)

Auch Erlangen unterliegt diesem Wandel. So ist davon auszugehen, dass u.a. ein verändertes Konsumverhalten (Online-Handel), der Wandel in der Arbeitswelt (Homeoffice) und auch die Standort-Verlagerungen der Firma Siemens in den Siemens-Campus unsere Innenstadt nachhaltig verändern werden. Die Corona-Pandemie trägt zur Verschärfung dieser Entwicklung zusätzlich bei.

Gleichzeitig wollen wir unsere Erlanger Innenstadt als zentralen Ort der Begegnung der Menschen in unserer Stadt erhalten, die über die vielfältigen Funktionen der Innenstadt entsteht. Stichworte sind hier Warenaustausch, Arbeitsplatz, Wohnen, Gastronomie, Kulturveranstaltungen und Sehenswürdigkeiten.

Mit dem Ziel, die zentralen Funktionen unserer Innenstadt zu erhalten und zu stärken, möchten wir den Veränderungsprozess in unserer Innenstadt aktiv gestalten. Dafür haben wir schon mit dem Fraktionsantrag 111/2021 „Die Zukunft der Innenstadt gemeinsam gestalten: Auftaktveranstaltung mit allen Akteur*innen“ einen Vorschlag zur Vorgehensweise gemacht.

Parallel sehen wir aber auch den Bedarf, die sich abzeichnenden Änderungen in der Nutzungsmischung in unserer Innenstadt mit den Instrumenten des Baurechts zu begleiten. Insbesondere ist dabei zu diskutieren, ob Veränderungen der Gebietseinstufung in Bebauungsplänen der Innenstadt von „Kerngebiet“ auf „urbanes Gebiet“ mehr Flexibilität bei der Gestaltung unserer Innenstadt erlauben.

Wir beantragen deshalb,

  1. die Verwaltung zeigt auf,
    • wo in der Erlanger Innenstadt Flächen/Gebiete sind, bei denen Veränderungen der Nutzungsmischung zu erwarten und wünschenswert sind;
    • mit welchen – insbesondere baurechtlichen Maßnahmen – eine weitere Durchmischung der Nutzungen/Multifunktionalität gesteuert werden kann und
    • welche Auswirkungen/Änderungen sich aus diesen Maßnahmen für die derzeitige Nutzung ergeben würden.
  2. die Verwaltung zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt oder welche Möglichkeiten geschaffen werden können, um Planungen für Grundstücke, die kurzfristig einer neuen, veränderten oder kombinierten Nutzung zugeführt werden sollen, zu unterstützen (im Vorfeld der möglicherweise aus 1. folgenden B-Plan-Änderungen) und die Ergebnisse der Planungen und Abstimmungen in einem vertretbaren Zeithorizont einer Genehmigung zuzuführen.