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Antrag zum Arbeitsprogramm: Obdachlosigkeit entgegenwirken – Aufstockung der Mittel für „Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts“

Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 50 (Sozialamt)

Die Stadt Erlangen ist im Bereich aktiven Entgegenwirkens gegen Obdachlosigkeit gut aufgestellt. Als eine von ganz wenigen Städten in Bayern kann sie mit dem Obdachlosenhilfeverein, dem „Willi-Treff“, dem Fischhäusla“, der Zusammenarbeit mit der Diakonie und vor allem mit dem Sozialpädagogischen Dienst für von Obdachlosigkeit betroffene bzw. bedrohte Einzelpersonen/Familien ein gut funktionierendes Hilfenetz vorweisen.

Der Sozialpädagogische Dienst leistet unerlässliche Beratungsarbeit und hilft gleichzeitig, drohende Räumungsklagen abzuwenden bzw. bei Verlust der Wohnung die Rückführung aus der Obdachlosenunterkunft in ein normales Mietverhältnis ermöglichen.

Trotz aller Anstrengung werden in unserer Stadt immer wieder Menschen obdachlos, weil sie steigende Mieten mit ihrem geringen Einkommen nicht mehr auffangen können, preisgünstige Wohnungen aber nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Der Weg in die Schuldenfalle ist dann vorgezeichnet.

Um diesem Personenkreis effizient helfen zu können, werden neben der Beratung und sozialpädagogischen Begleitung oft schnelle finanzielle Hilfen, z.B. zur Begleichung von Mietschulden, aber auch anderen notwendigen Bedarfen, z.B. Ersatzbeschaffungen von Haushaltsgeräten u.a.) benötigt.

Wir stellen dazu folgenden Antrag:

Um weiterhin effizient helfen zu können, wird die Haushaltsstelle 50.351 A bei Amt 50 „Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts“ um 55.000 € auf 100.000 € aufgestockt.

Über eine Vereinbarung von Amt 50 mit Amt 55 wird sichergestellt, dass auch im Rahmen der Leistungsgewährung an ALG II-Bezieher*innen von Amt 55 über die Hilfemöglichkeit der o.g. HH-Stelle informiert und Mittel möglichst schnell und barrierearm unter Beibehaltung der Federführung bei Amt 50 eingesetzt werden können.

Über die Vereinbarung ist dem SGA zu berichten.