Einwegverpackungen, die nicht nur die Müllmenge vergrößern, sondern z. B. auch Grünanlagen verschmutzen und die Umwelt direkt verschmutzen, sind auch in Erlangen ein Problem. Nicht zuletzt sind Einwegverpackungen auch im Sinne des Klimaschutzes nachteilig. Die Stadt Erlangen nutzt daher seit Jahren die Möglichkeiten auf kommunale Ebene aus, dem entgegenzusteuern z. B. mit dem Verbot von Einwegverpackungen für direkten Vor-Ort-Verzehr oder der Kampagne für Pfand-Mehrwegbecher wie RECUP.
Eine neue Möglichkeit, dem Verpackungsmüll entgegenzutreten, bietet nun die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.5.23, in dem die kommunale Verpackungssteuer der Stadt Tübingen als rechtmäßig eingestuft wurde (Az.: BVerwG 9 CN 1.22).
In Tübingen wird bei Verpackungen für den Take-away/To-go-Verkauf eine Steuer von 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig.
Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass eine solche Verpackungssteuer ein wirksames Mittel gegen die Flut von Verpackungsmüll sein kann. Dabei bevorzugen wir aber ein abgestimmtes Vorgehen der bayerischen Städte, damit die Regelungen überschaubar und für die betroffenen Gewerbetreibenden möglichst leicht handhabbar bleiben.
Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet im UVPA über die Rahmenbedingungen der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer auf Take-away/To-go-Einwegverpackungen.
OB und Verwaltung sprechen im bayerischen Städtetag sowie in der Städteachse über ein mögliches abgestimmtes Vorgehen hierzu und berichten hierüber.