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GBW-Wohnungen: Handlungsfähigkeit bei Wohnungsverkäufen sichern

In einem Spitzengespräch zwischen dem bayerischen Städtetag und der GBW AG wurde vereinbart, dass künftig die Möglichkeit eröffnet wird, dass auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften das in der Sozialcharta eingeräumte Vorkaufsrecht bei Wohnungsverkäufen durch die GBW AG ausüben können.

Weiterhin hat die GBW AG zugesagt, dass sie auch bereit ist, direkt mit Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften über geplante Verkäufe zu verhandeln. In diesem Fall entfällt natürlich der in der Sozialcharta festgehaltenen Preisaufschlag. Die SPD Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass die Stadt Erlangen und die GeWoBau den Ankauf von GBW Wohnungen betreiben sollen, wenn es wirtschaftlich darstellbar ist (Schwarze Null der Investition und Stadt bzw. GeWoBau als sozialer Vermieter).

Wir stellen daher folgenden Antrag:

  1. Die Stadt Erlangen/GeWoBau benennt gegenüber der GBW AG einen Ansprechpartner für zukünftige Verkaufsgesprächen und erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft gegenüber der GBW, Wohnungsankäufe vorzunehmen.
  2. Stadtverwaltung und GeWoBau schaffen die internen Voraussetzungen, um solche Transaktionen schnell abwickeln zu können.