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Haushalt 2021: Bessere Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt

Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 55 

Der erste Arbeitsmarkt soll inklusiver werden. Menschen mit Behinderung sollen mehr Wahlmöglichkeiten und bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt haben. Dieses Ziel ist ein Schwerpunkt im Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Die Stadt Erlangen, das Jobcenter, Access und ein eigens dafür berufener Beirat arbeiten bereits seit 2019 am Modellprojekt LAUT („Lernen, Arbeiten und Teilhaben in einer inklusiven Gesellschaft“), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 11 SGB IX gefördert wird.

Darüber hinaus wurde im BTHG ein weiteres Instrument geschaffen, um den 1. Arbeitsmarkt inklusiver zu machen: Dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen haben seit rund 2 Jahren einen Rechtsanspruch auf das Budget für Arbeit (BfA). Das bedeutet, dass bei Nutzung des BfA Arbeitgeber unbefristet einen Ausgleich für die Minderleistung bekommen, zusätzlich haben Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Werkstattberechtigung Anspruch auf die erforderlichen Assistenzleistungen. Die Finanzierung erfolgt über den Bezirk Mittelfranken und Begutachtung durch das Inklusionsamt.

Das BfA ermöglicht damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Menschen mit Behinderung haben seit Inkrafttreten des BTHG nicht nur das Recht, sondern tatsächlich verbesserte Möglichkeiten, zwischen einer WfbM, anderen Anbietern und dem ersten Arbeitsmarkt zu wählen. Modellprojekte bereits vor Inkrafttreten des BTHG in anderen Bundesländern (z.B. Rheinland Pfalz, Hamburg  u.a.) stellen unter Beweis, dass mehr dauerhafte Übergänge als bisher in den ersten Arbeitsmarkt gelingen können, wenn aktiv an der Verbesserung der Rahmenbedingungen gearbeitet wird.

Der Übergang bzw. der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt muss professionell begleitet werden. Interessierte mit Behinderung müssen umfassend informiert, qualifiziert und unterstützt werden, um einen für sie passenden Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt besetzen zu können. Potentiellen Arbeitgebern muss fundierte Information und Beratung geboten werden. Der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt ist ein Prozess. Der Erfolg hängt ab vom politischen Willen, den personenzentrierten Ansatz des BTHG anstelle einer Institutionszentrierung konsequent umzusetzen.

Die Grundlagen hierfür legt neben den gesetzlichen Bestimmungen die Rahmenvereinbarung zum Budget für Arbeit (BfA) vom 10.8.2018 zwischen dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (STMAS), dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und dem Bezirketag.

Wir stellen folgenden Antrag:

Die Stadt Erlangen fördert über das Modellprojekt LAUT hinaus aktiv die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch Umsetzung des Budgets für Arbeit.

Das Jobcenter Erlangen wird beauftragt, zusammen mit dem Inklusionsdienst Access ein Informations-, Qualifizierungs- und Umsetzungskonzept zum BfA zu entwickeln. 

In die Konzeptentwicklung sollen das zuständige Inklusionsamt, der Bezirk Mittelfranken, das Behindertenforum Erlangen, die Regnitzwerkstätten der Lebenshilfe, Arbeitgeber, Kammern und Gewerkschaften u.a. eingebunden werden. Bisherige Projekterfahrungen (ZUSA) und die Erfahrungen aus den WfbM mit Außenarbeitsplätzen sind einzubeziehen.

In das Budget von Amt 55 werden dafür in 2021 50 000 €uro eingestellt.