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Haushalt 2023: Erhöhung sowie inhaltliche Ausweitung der Förderung für energetische Sanierung

Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 31

die auf Antrag der SPD-Fraktion erfolgte erneute Ausweitung der Förderung von Altbausanierung sowie deren Erweiterung auf Solarthermie und Photovoltaik führte auch in diesem Jahr zu einem noch größeren Ansturm auf dieses Programm.

Im Sinne des Klimanotstands und wie im Klima-Aufbruch in Maßnahme S7 „Ausweitung und Anpassung Förderprogramme“ formuliert muss das Programm weiter ausgeweitet und umgebaut werden. Ziel muss hierbei sein, die Förderlücke im Bereich der sozialen Wärmewende zu schließen.

Aktuell sind bei Maßnahmen an der Gebäudehülle Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten im Förderprogramm der Stadt Erlangen ausgeschlossen, um zu vermeiden, dass mit den sehr kostenintensiven Sanierungen von großen Mehrfamilienhäusern die Fördermittel mit nur wenigen Anträgen ausgeschöpft werden.

Genau diese Förderung braucht es jedoch, um Sanierungen im Mietwohnungsbereich zu erreichen und die Umlage dieser Kosten auf die Mieterinnen und Mieter gering zu halten.

Daher beantragt die SPD-Fraktion eine weitere Erhöhung der IP.-Nr. 561.K880 „Zuschüsse private Energiesparmaßnahmen“ von 1.000.000 Euro um 1.500.000 Euro auf 2.500.000 Euro. Auch für die Folgejahre 2024, 2025 und 2026 ist der Haushaltsposten von 700.000 Euro um 1.800.000 Euro auf 2.500.000 Euro anzuheben und zudem die Verpflichtungsermächtigungen jeweils von 700.000 Euro um 550.000 Euro auf 1.250.000 Euro zu erhöhen (siehe entsprechende Investitionsanträge).

Diese Erhöhungen sind, wie im Fahrplan Klima-Aufbruch vorgeschlagen, zweckgebunden für die Förderung von Mehrfamilienhäusern zu verwenden und damit das CO2-Minderungsprogramm in zwei Teile – ein Teil für Ein- und Zweifamilienhäuser und ein Teil für Mehrfamilienhäuser – zu teilen.

In das Arbeitsprogramm von Amt 31 (Umwelt und Energiefragen) wird zudem Folgendes aufgenommen:

Die Förderrichtlinien für das CO2-Minderungsprogramm sind so zu ändern, dass

  1. Mehrfamilienhäuser mit bis zu 24 Wohneinheiten für Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden;
  2. die maximale Förderung bei der Gebäudehülle je Gebäude auf 100.000 Euro beschränkt ist.