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Antrag: Nachhaltige / Green IKT und Abwärmenutzung bei KommunalBIT

Bereits in der letzten Wahlperiode setzte sich die SPD-Fraktion in einem Antrag (046/2018) dafür ein, bei KommunalBIT Green IT umzusetzen. KommunalBIT berichtete daraufhin im UVPA über seine bereits laufenden Aktivitäten in Bezug auf klima- und umweltfreundliche IT.

In den letzten Jahren haben sich sowohl rechtlich als auch von den Angeboten und Informationen die Möglichkeiten erweitert, ökologische und soziale Arbeitskriterien wirksam bei Ausschreibungen und Beschaffungen zu verlangen. Gleichwohl ist dies angesichts globaler Lieferketten immer noch schwierig. Umso mehr sollten Best-practice-Beispiele beachtet und auch bei uns vor Ort umgesetzt werden. Auch von der Europäischen Metropolregion Nürnberg werden im Rahmen der Fairen Metropolregion Nürnberg Beispiele und Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige IKT-Beschaffung gegeben. Wir wissen, dass sich auch KommunalBIT mit diesem Thema befasst und begrüßen das sehr.

Eine Möglichkeit, die von Bund, Ländern und Kommunen inzwischen vielfach genutzt wird, ist eine „Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen IKT-Beschaffung“. Die Erklärung wurde nach Vorgaben der Bundesregierung aufgesetzt und in einer gemeinsamen Initiative des Digitalverbands Bitkom und des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (BeschA) aktualisiert:
https://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Verpflichtungserklärung_ILO_BeschA_Bitkom_2019.pdf;jsessionid=851D55374926E241293F58D888EA7098.2_cid325?__blob=publicationFile&v=6

Die Erklärung wird als Teil der Vergabeunterlagen in die Ausschreibungsunterlagen mitaufgenommen und formuliert die Anforderungen an Auftragnehmer in Bezug auf die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards. Ihr Vorteil: Sie stellt eine Mustererklärung dar, ist daher rechtssicher und von Vergabestellen ohne großen Aufwand übertragbar. Zugleich legt sie fest, nach welchen Verfahren die Nachweise zu erbringen sind.

Die Aufnahme der Verpflichtungserklärung ist unbürokratisch möglich und, ganz im Gegensatz zu den bisher in der Vergangenheit von vielen Vergabestellen oft genutzten Eigenerklärungen, mit wenig Arbeitsaufwand verbunden, Bei diesen füllen die Unternehmen lediglich ein Dokument aus, worin sie bestätigen, dass sie bestimmte Kriterien einhalten. Die Einhaltung muss hier von den vergebenden Stellen selbst geleistet werden, was oft nicht möglich ist. Genau hier setzt die Verpflichtungserklärung an, die dies vom auftragnehmenden Unternehmen verlangt.

Zudem gibt es, wie mit wenig Arbeitsaufwand verbunden von KommunalBIT auch bislang schon genutzt, die Möglichkeit, Mindeststandards mit Gütesiegeln zu fordern. Hier ist jedoch angesichts der Vielzahl an existierenden Siegeln und Zertifikaten darauf zu achten, aussagekräftige zu nutzen. Die wichtigsten entsprechenden Gütezeichen sind in diesem Bereich TCO Certified, epeat, der Blaue Engel und das EU Ecolabel.

Neben nachhaltigen IKT-Geräten, ist auch der Umgang mit Energie ein Thema, bei dem IKT-Dienstleister große Möglichkeiten und Verantwortung für Klima und Umwelt haben. Hier konnte KommunalBIT bereits 2018 eine energiesparende Umsetzung der Klimatisierung berichten.

Es stellt sich dabei die Frage, ob weitere Verbesserungen möglich sind. So lässt sich oft Abwärme von Rechenzentren nutzen. Angesichts des Klimanotstands und der Energiepreissteigerungen sollten hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

1. Ein/eine Vertreter*in von KommunalBIT berichtet im UVPA über den aktuellen Stand von Nachhaltigkeit und Green IT bei KommunalBIT und die Entwicklung seit 2018. Hierbei soll auch zu einer Verwendung der „Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen IKT-Beschaffung“ sowie der wichtigsten aussagekräftigen Gütesiegel TCO Certified, epeat, der Blaue Engel und das EU Ecolabel bei Beschaffungen berichtet werden.

2. Sofern nicht bereits von KommunalBIT so vorgesehen, setzt sich die Stadt Erlangen als Zweckverbandsmitglied dafür ein, dass die „Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen IKT-Beschaffung“ bei KommunalBIT verwendet wird.

3. KommunalBIT berichtet im UVPA auch darüber, ob eine Nutzung von Abwärme beim Rechenzentrum möglich ist.