Mit dem Verkauf der GBW-Wohnungen an einen privaten Großinvestor haben die Landesbank und die Staatsregierung eine große Chance vertan, einen gewichtigen Beitrag zur Gestaltung sozialer Wohnungspolitik in den bayerischen Metropolregionen zu leisten. Die sogenannte Sozialcharta bietet nach Auffassung der Mieterschutz-Fachverbände keine einklagbare Grundlage zur Wahrung der MieterInnen-Interessen.
Auf Kosten der Mieterinnen und Mieter wurde nicht nur das u.a. in der bayerischen Verfassung verankerte Grundrecht auf sicheren, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zugunsten des maximalen Profits regelrecht verhökert; auch die Möglichkeit, durch den Erhalt der Wohnungen in öffentlichem Eigentum auf die weitere Aufwärtsentwicklung des Mietpreisniveaus dämpfend einzuwirken, wurde vertan.
Der neue Eigentümer nicht nur einiger Wohnungen sondern ganzer Wohnungsquartiere übernimmt nicht nur Immobilieneigentum, sondern entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes, „Eigentum verpflichtet“, auch eine umfassende soziale Verantwortung. Diese muss mit Nachdruck eingefordert werden. Zur Sicherung der Mieterinteressen, aber auch zur Verhinderung einer weiteren explosiven Entwicklung des Mietpreisniveaus kommt vor diesem Hintergrund der Stadt Erlangen eine besondere Aufgabe zu.
Die SPD-Fraktion beantragt daher:
1. Die Stadt Erlangen fordert den neuen Eigentümer auf, Maßnahmen zum Mieterschutz (Bestandsschutz für bestehende Mietverträge, keine überproportionalen Mieterhöhungen, keine Luxussanierungen mit der Folge von Verdrängung der Mieterinnen und Mieter) über Einzelverträge abzusichern und die Wahl eines Mieterbeirats zuzulassen.
2. Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen sinnvoll und geeignet sind, die GBW-Wohnquartiere nach integrativen, sozialverträglichen und energetischen Kriterien weiterzuentwickeln mit dem Ziel, den neuen Eingentümer kooperativ in die weitere Stadtentwicklung einzubeziehen.