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Antrag: Artenschutz bei Baumaßnahmen stärken – Privatrechtliche Grundstücksverträge der Stadt

Die neben dem Klimawandel weitere existentielle Krise, in der sich unser Planet befindet, ist der Verlust der Artenvielfalt. Die Stadt Erlangen ist nicht zuletzt auch durch Anträge und Initiativen der SPD-Fraktion intensiv daran tätig, im Rahmen der städtischen Möglichkeiten, dieser entgegenzuwirken.

Eine Handlungsoption stellt hier die städtische Bebauungsplanung dar. Leider ist diese jedoch bei Bebauungsplänen begrenzt. So können Artenschutzmaßnahmen nur verbindlich festgelegt werden, wenn dies in einem speziellen Artenschutzgutachten verlangt wird. Es kann somit nur der Lebensraum von bereits dort vorhandenen Arten geschützt werden, jedoch nicht bereits zerstörter Lebensraum von Tieren und Pflanzen wiederhergestellt werden, auch wenn dies ggf. mit relativ geringem Aufwand und ohne Nutzungseinschränkungen möglich sein sollte. Bei städtebaulichen Verträgen führt das Kopplungsverbot zu einer starken Einschränkung der Möglichkeiten, Artenschutzmaßnahmen festzulegen.

In privatrechtlichen Grundstücksverträgen ist die Stadt hingegen frei, weitere Festlegungen für den Artenschutz zu treffen. Hier kann mit wenig Zusatzaufwand und kaum bzw. ggf. auch ohne Kosten etwas erreicht werden, so dass dies keine relevanten Mehrkosten für Bauwillige nach sich zieht.Wichtig ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen solcher Festlegungen auch über das städtische Förderprogramm „Grün in der Stadt“ informiert werden, das Maßnahmen ggf. bezuschusst.

Daher stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

Bei künftigen privatrechtlichen Grundstückverträgen trifft die Stadt auch Regelungen zur Stärkung des Artenschutzes. Die Verwaltung stellt im UVPA dar, wie solche Regelungen aussehen können.