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Pressemitteilung: Stellungnahme der SPD-Fraktion zu den Gaspreiserhöhungen

Die Privatisierung der großen Energieunternehmen hat nur kurzfristig zu einer Reduzierung der Preise
für den Endverbraucher geführt. Mittlerweile sind die Preise wieder deutlich über dem Niveau vor der Privatisierung. Einzig große Abnehmer haben dauerhaft von der Privatisierung profitiert. Wettbewerb im Infrastrukturbereich führt stets zu Monopolen und Oligopolisierung, die dann die Preise diktieren. Die Preiserhöhung ist einerseits eine Folge der Erhöhung der Bezugspreise, also der Weltmarktpreise aufgrund der weltweiten Verknappung fossiler Energieträger. Eine weitere Ursache ist die Marktmacht der beteiligten Unternehmen.

Der Konflikt um Gazprom und die Ukraine sind ein erster Vorgeschmack auf die Konflikte auf dem Energiemarkt. Weitere Preiserhöhungen werden in Zukunft nicht vermeidbar sein. Da eine andere, umwelt- und kundenfreundlichere Strukturierung des Energiemarktes in Zukunft nicht absehbar ist, müssen die ESTW sich unter diesen schwierigen Bedingungen als privatrechtlich geführtes Unternehmen behaupten.

Dabei ist es notwendig, dass die ESTW betriebswirtschaftlich handeln. Wenn Preiserhöhungen nicht an die Verbraucher weitergeleitet werden, würde das Verluste (oder eine Reduzierung des Gewinns) bedeuten, die das Unternehmen tragen müsste. Diese scheinbar kundenfreundliche Politik spielt auf langer Sicht nur den großen Energiekonzernen in die Hände, die die ESTW und andere kommunale Stadwerke aus dem Markt drängen wollen.

Die mit den Einnahmen aus den Versorgungsbetrieben erzielten Gewinne der ESTW werden aber nicht, wie bei den privaten Energieversorgern an die Aktionäre, sondern an die ErlangerInnen weitergegeben. Das heißt, dass die ESTW durch diese Gewinne in erster Linie die Investitionen in die Infastruktur (z.B.: Leitungsnetz, GuD-Kraftwerk) finanzieren – zum einen direkt, zum anderen indirekt durch Kapitalerhöhungen. Dies zeigt sich auch daran, dass die ESTW in der Vergangenheit auch Preissenkungen an die VerbraucherInnen weitergegeben haben.

Die ESTW finanzieren durch ihre Gewinne und den steuerlichen Querverbund aber auch den ÖPNV und das Hallenbad Frankenhof. Richtig ist, dass die ESTW, wenn sie darauf verzichten würde, die Energiepreise etwas niedriger halten könnte. Dies hätte aber weitere Kürzungen beim Busverkehr zur Folge, auch weil die Stadtratsmehrheit aus CSU/FDP/FWG in den letzten Jahren eine finanzielle Beteiligung der Stadt am ÖPNV stets abgelehnt hat. Die Akzeptanz der ESTW in der Bevölkerung hängt entscheidend mit dem ÖPNV zusammen. Sowohl der Verzicht auf die Investitionen, als auch eine weitere Reduzierung des ÖPNVs würde eine Schwächung des Konzerns bedeuten und den Bestand der ESTW in kommunaler Hand gefährden.

In Erlangen sind alle Gaspreiserhöhungen, anders wie in Nürnberg die geplante Erhöhung der N-ergie, von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Im deutschlandweiten Vergleich liegt die Preiserhöhung nicht im oberen Bereich. Der Vergleich der durchschnittlichen, deutschlandweiten Preiserhöhungen mit den von den EST vorgenommenen Erhöhungen ist nur bedingt möglich, da die Bezugspreise der ESTW von deren Bezugsverträgen abhängt.

Tatsächlich führen steigende Preise zu Belastungen für die BürgerInnen. Vermeiden lässt sich das langfristig gar nicht, allenfalls abmildern durch eine stetige Reduzierung des Energieverbrauchs. Dazu ist politische Gestaltung notwendig: Zum einen auf Bundesebene (z.B.: EEG, KWG-Programme, etc.). Diese Programme müssen weiter ausgebaut werden; zum anderen aber auch kommunal, vor Ort (z.B.: Energie-Einsparprogramm, Preisgestaltung, zusätzliche Subvention von Erneuerbaren Energien, städtische Initiative bei den Sanierungsmaßnahmen der GeWoBau, Energetische Sanierung städtischer Gebäude). Bei der Gestaltung der Tarife (Stichwort: Linearisierung) und der Gestaltung und Verwendung der Konzessionsabgabe sehen wir allerdings Handlungsbedarf. Tatsächlich kann es nicht sein, dass durch die Gestaltung der Tarife und der Konzessionsabgabe Anreize gegen Energiesparmaßnahmen gesetzt werden. Notwendig ist ein niedriger Grundpreis und ein vergleichsweise höherer Verbrauchspreis, damit sich Investitionen in Energiesparmaßnahmen auch rechnen. Hier hat es in der Vergangenheit bereits Verbesserungen gegeben, diese reichen aber noch nicht aus. Auch bei die Konzessionsabgabe kann nicht so gestaltet sein, dass vor einer energetischen Sanierung für ein Wohnhaus eine im Mittel höhere Abgabe bezahlt wird, als danach. Bei beiden Maßnahmen ist allerdings darauf zu achten, dass nicht die Wohnungsbaugesellschaften aus den günstigen Tarifen herausfallen, da dies zu höheren Nebenkosten, gerade bei GeringverdienerInnen führen würde, die diese, da für Investitionen in Mietgebäude der Vermieter zuständig ist, nur in geringem Ausmaß beeinflussen können.